Unbenutzte Spritzen
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Mehrjährige Haft für Heroindealerin

Eine 26-jährige Klagenfurterin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Suchtgifthandels zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten, der alles abstritt, wurde ausgeschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Staatsanwältin Gabriele Lutschounig haben die beiden Angeklagten von 2015 bis 2019 in Klagenfurt und Bad Eisenkappel Heroin und Kokain verkauft. Es sollen in Summe mehr als vier Kilo Heroin – das ist mehr als das 228-Fache der Grenzmenge – und 61 Gramm Kokain gewesen sein.

Der 31-jährige Mitangeklagte habe bei einem Haftausgang den Kontakt mit dem slowenischen Dealer hergestellt. Die Frau habe die Suchtmittel übernommen und auch eine Freundin zum Dealen überredet, trug die Staatsanwältin vor. Außerdem soll die Angeklagte auch versucht haben, diese Freundin zur falschen Zeugenaussage zu bewegen und ihr in diesem Zusammenhang gedroht haben.

Mitangeklagter nutzte Sucht aus

Der Verteidiger der Frau verwies auf die Suchtmittelabhängigkeit seiner Mandantin, die – aufgrund privater Ereignisse – auch unter einer posttraumatischen Störung leide. Wegen eines Missbrauchs in der Kindheit habe sie eine 50-prozentige Behinderung. Der 31-Jährige habe die Suchtkrankheit der jungen Frau, die sich in ihn verliebte und mit dem sie sich verlobte, schamlos ausgenutzt. Derzeit befinde sie sich in der Justizanstalt im Drogenersatzprogramm.

Angeklagte hatte Gedächtnislücken

Die Angeklagte bekannte sich des Drogenhandels schuldig. An die gefährliche Drohung und die Bestimmung zur falschen Zeugenaussage könne sie sich nicht erinnern, erklärte sie in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Gerhard Pöllinger-Sorre. Sie sei damals auf Medikamente eingestellt worden und wisse aus dieser Zeit nicht mehr viel, begründete sie ihre Gedächtnislücke.

Mit Handy Deals organisiert

Der Angeklagte, der einschlägig mehrfach vorbestraft ist, und wegen Drogenhandels gerade eine Haftstrafe absitzt, bekannte sich nicht schuldig. Für die Behauptung, er habe vom Gefängnis aus mit seinem Handy die Deals organisiert, gebe es keinerlei Beweise, sagte seine Verteidigerin. Dazu erklärte die 26-Jährige, der Mann habe die Deals über eine spezielle App abgewickelt, auf der die Kontakte nicht rückverfolgbar seien.

Die bereits verurteilte Freundin der 26-Jährigen bestätigte als Zeugin, dass der Kroate und Verlobte der Angeklagten die Hauptrolle in dem Drogengeschäft hatte und alles organisierte. Ein früherer Kunde belastete im Zeugenstand zuerst die Angeklagte, musste dann auf Nachfrage des Richters aber zugeben, dass der Kroate die Deals organisierte. Aus Angst habe er zuerst gelogen. Dieser habe ihn bedroht, daher habe er auch seine Handynummer gewechselt, sagte er.

Richter wollte „spürbare“ Freiheitsstrafe verhängen

In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, das vollständige und reumütige Geständnis und der Beitrag zur Wahrheitsfindung seien zugunsten der Angeklagten gewertet worden. Auch die eigene Abhängigkeit sei ein Milderungsgrund. Erschwerend hingegen seien eine einschlägige Vorstrafe, der lange Tatzeitraum und die große Menge an Heroin, so Pöllinger-Sorre. 3,5 Kilo wurden der Angeklagten angelastet. Der Schaden sei groß, viele Menschen seien damit abhängig gemacht worden, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer erklärt.

Daher sei sowohl aus Spezialprävention als auch aus generalpräventiven Gründen eine „spürbare“ Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, sagte der Richter. Mit drei Jahren und neun Monaten befinde sie sich im unteren Drittel des Strafausmaßes von bis zu 15 Jahren. Für das Vergehen der gefährlichen Drohung berücksichtigte der Schöffensenat den „Zustand voller Berauschung“. Einen Freispruch gab es für den Vorwurf der Bestimmung zur falschen Zeugenaussage. Sowohl Angeklagte, als auch Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.