Gericht

Nazibilder ausgetauscht: 15 Monate bedingt

Wegen des Verschickens von Nazifotos ist am Donnerstag ein 52 Jahre alter Kärntner in Klagenfurt von einem Geschworenengericht zu 15 Monaten bedingte Haft. Er hatte einschlägige Bilder mit seinem Chef per WhatsApp ausgetauscht.

Der Mann war geständig, will aber mit der NS-Ideologie nie etwas zu tun gehabt haben. Die Bilder sind laut Staatsanwältin Ines Küttler eindeutig. Etwa ein Foto, das Adolf Hitler mit dem Untertitel „Gute Zeiten“ und Angela Merkel mit dem Untertitel „Schlechte Zeiten“ zeigt. Die Verantwortung des 52-Jährigen, das sei alles nur Satire gewesen, sei nicht haltbar, sagte Küttler. Der Spruch „Ein Volk ein Reich ein F – Wartet ihr Volksverräter, wir schänden eure Gräber“ sei alles andere als Satire.

Verteidiger: Kein Verbrechen

Verteidiger Hans Herwig Toriser betonte, sein Mandant sei von seinem Arbeitgeber abhängig, es sei ihm daher wohl nichts übriggeblieben, als darauf einzugehen. Er habe aber gedacht, wenn man das bei WhatsApp in einer Zweierkommunikation verschicke, sei das nicht verboten. Das Ganze tue ihm furchtbar leid, so Toriser: „Hier ist ein Mann, der seine alte Mutter pflegt, der das alles an seinen Chef weitergeleitet hat, weil er seinen Job behalten will.“ Verfolgt werde sein Mandant nach einem Gesetz, „das angesichts der Straftaten, mit denen wir jetzt zu tun haben, in den Hintergrund zu treten hat“. Sein Mandant sei kein Verbrecher im Sinne des Gesetzes, sagte Toriser und rief die Geschworenen dazu auf, „Maß zu halten“.

Einstimmig schuldig gesprochen

Der Angeklagte gab bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter Dietmar Wassertheurer zu, die Bilder verschickt zu haben. Der Mann, dem er die Bilder geschickt habe, sei sein Chef, bei dem er seit 13 Jahren arbeite. Auf der Frage nach dem Warum meinte er, irgendwann habe dieser ihm solche Bilder geschickt, „da habe ich ihm halt welche zurückgeschickt“. Es sei „saublöd und deppert“ gewesen, das werde nie wieder vorkommen.

Die Geschworenen befanden den 52-Jährigen in allen Punkten einstimmig schuldig. Wassertheurer begründete dann die verhängte bedingte Strafe unter anderem mit der Unbescholtenheit und dem Geständnis des Angeklagten. Mit der Mindeststrafe – die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre – sei angesichts der Mehrzahl der Delikte nicht das Auslangen zu finden gewesen. Das Strafmaß zeige auch nach außen, dass Derartiges nicht geduldet werde. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Küttler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.