Ehemaligen ÖGB Anlage von oben
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Chronik

Zwei Freisprüche im Prozess um Seenkauf

Im Prozess um den überteuerten Kauf von Seeliegenschaften im Jahr 2007 hat es am Freitag zwei Freisprüche gegeben. Einem Immobilienmanager und einem früheren ÖGB-Funktionär waren Bestechung, Untreue und Betrug vorgeworfen worden. Die Aussagen der einzigen Belastungszeugin waren für den Schöffensenat offenbar zu wenig für eine Verurteilung.

Laut Anklage sollen über 600.000 Euro Schmiergeld an den damaligen Landeshauptmann Jörg Haider geflossen sein. Die ehemalige stellvertretende BZÖ-Bundesgeschäftsführerin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger schilderte gegenüber dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Ute Lambauer detailgetreu, wie das Geschäft rund um die Liegenschaften am Maltschacher See, am Ossiacher See und am Hafnersee zustande gekommen war.

Zeugin: Geld an BZÖ bzw. Haider weitergeleitet

Gezahlt wurden damals 43 Millionen Euro, laut einem Gutachten war der Kaufpreis damals um 20 Millionen Euro zu hoch gewesen. Kaufmann-Bruckberger hatte 2015 öffentlich zugegeben, fast 700.000 Euro Schmiergeld aus ihrem Honorar, das sie von der Immobiliengesellschaft weitergeleitet bekommen habe, an das BZÖ bzw. den damaligen Landeshauptmann Haider überbracht zu haben.

Deswegen mussten sich nun der Vorstand der zwischengeschalteten Immobiliengesellschaft und ein früherer ÖGB-Finanzchef wegen Untreue, schweren Betrugs und Bestechung verantworten.

Freisprüche im Seenkauf-Prozess

Mit Freisprüchen ist am Freitag der Prozess rund um den Seenkauf durch das Land Kärnten zu Ende gegangen. Angeklagt waren der frühere Finanzvorstand des ÖGB und der Geschäftsführer einer Immobilienfirma.

Betroffene bestritten Vorwürfe

Die Anklage, vertreten durch Staatsanwalt Eberhard Pieber, stütze sich im Wesentlichen auf die Aussage Bruckbergers sowie auf Unterlagen, die bei Hausdurchsuchungen zutage getreten sind. Einen Nachweis der Geldflüsse bis zu Jörg Haider oder dessen Mitarbeitern konnte nicht erbracht werden, Bruckberger gab aber an, mehrmals Geldpakete an Haider oder Personen aus seinem Umfeld überbracht zu haben.

Die Vorgänge bestätigten aber die Betroffenen im Zeugenstand während der fünf Verhandlungstage nicht. Zuletzt sagte der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig, er habe „nie Geld von Bruckberger übernommen und an Haider weitergegeben“ – mehr dazu in Causa Seenkauf: Dobernig „wusste nichts“. Die Anwälte der Angeklagten argumentierten, Bruckberger habe aus purem Eigennutz gehandelt, um einem Steuerverfahren zu entgehen. Sie sei nämlich beim Seenkauf als Maklerin aufgetreten, habe die 700.000 Euro als Honorar erhalten, aber dafür keine Steuern gezahlt, so die Verteidiger.

Richterin: „Widersprüchliche Aussagen“

Es sei zwar viel Geld geflossen, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats, Ute Lambauer, am Freitag bei der Urteilsverkündung. Es könne nicht festgestellt werden, dass Zahlungen „mittelbar oder unmittelbar“ an Jörg Haider geflossen seien. Was mit dem Geld tatsächlich passiert sei, könne nicht mehr eruiert werden. Die Belastungszeugin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger habe aber Leistungen für ihr Honorar erbracht.

Die politische Konstellation zwischen ÖGB und Haider spreche nicht dafür, dass hier Parteienfinanzierung im Spiel gewesen sein solle. Die ehemalige freiheitliche Politikerin Kaufmann-Bruckberger habe sehr widersprüchliche Aussagen gemacht, und zwar nicht nur in Nebensächlichkeiten, sondern in essenziellen Fragen, sagte die Richterin. Staatsanwalt Eberhard Pieber meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, der Freispruch ist nicht rechtskräftig.