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Politik

Fischotterquote für heuer erreicht

In einer Aussendung hat Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) bekannt gegeben, dass die Bejagung der Fischotter sofort einzustellen sei. Bis 2. Mai hätten 43 Tiere entnommen werden dürfen, diese Zahl sei schon erreicht worden.

Die Fischotter-Verordnung ist noch bis 2. Mai 2020 gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre theoretisch die Bejagung der Tiere erlaubt. Schon vor Fristende war das jährliche Kontingent von 43 Fischottern ausgeschöpft. „Die Bejagung ist ab sofort einzustellen“, so Gruber. Die Kärntner Jägerschaft wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt.

Bestand sollte reguliert werden

Die Fischotter-Verordnung war im Mai 2018 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft getreten. Sie ermöglichte eine restriktive Entnahme von 43 Tieren pro Jahr, um den Fischotter-Bestand zu regulieren. Wie nun die weitere Vorgehensweise in puncto Verordnung aussieht, ist abhängig von einem Monitoring der Fischotter-Population. Das wird derzeit von der Uni Graz gemeinsam mit Wildbiologen des Landes durchgeführt – mehr dazu in Fischotterverordnung wird bewertet.

Es soll als Grundlagen für die Entscheidung dienen, ob eine Verlängerung der Verordnung notwendig ist: „Den Ergebnissen werde ich nicht vorgreifen. Aber da sich die Fischbestände noch nicht erholt haben, kann ich mir eine Neuerlassung der Verordnung vorstellen“, so Gruber.