Die Ortschaft Sielach gehört zur Gemeinde Sittersdorf/Zitara vas im Bezirk Völkermarkt. Bei den Verhandlungen um die Ortstafellösung im Jahr 2011 war Sittersdorf in der Liste der zweisprachig zu beschildernden Ortschaften enthalten, Sielach aber nicht.
Den heute 86-Jährigen erboste dies so, dass er zur Selbsthilfe griff und die slowenische Bezeichnung auf die Tafel klebte. Sein Anwalt Rudi Vouk argumentiert damit, dass der Ort bei der Volkszählung 2001 einen Anteil von mehr als 15 Prozent slowenisch sprechender Bevölkerung gehabt habe und daher eigentlich in die Liste der zweisprachig zu beschildernden Ortschaften aufgenommen hätte werden müssen.
Ortstafellösung nicht mehr zu ändern
Da die Ortstafellösung aber im Verfassungsrang beschlossen worden sei, habe die slowenische Volksgruppe keine Möglichkeit mehr, darauf aufmerksam zu machen, weil keine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof mehr möglich sei. Die Aktion seines Mandanten bewertete er als „legitimen Akt politischen Protests“, er habe mit seiner Beschriftungsaktion auf diesen Missbrauch der Verfassungsform und die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung seines Heimatortes im Vergleich zu anderen Ortschaften mit einem ähnlichen Anteil slowenischer Bevölkerung aufmerksam machen wollen.
Vouk hielt sein Plädoyer vor dem Berufungssenat in slowenischer Sprache und übersetzte dann gleich selbst. Er kritisierte, dass jene angeklagt würden, die auf Verfassungsmissbrauch hinweisen, jene, die ihn begehen würden, jedoch ungeschoren blieben.
Richter: Zweck heiligt nicht alle Mittel
Als der Vorsitzende des Richtersenats, Manfred Herrnhofer, dem Angeklagten das Wort erteilte, fragte dieser als erstes, wie lange er denn Zeit hätte. Der Richter belehrte ihn daraufhin, dass es ausschließlich um die angeklagte Sachbeschädigung gehe, politische Statements seien im Gerichtssaal nicht angebracht. Man habe dem Verteidiger diesbezüglich ohnehin viel Freiraum gelassen. In der Begründung für den Freispruch betonte Herrnhofer, dass die Vorgangsweise des Angeklagten trotz des Freispruchs nicht korrekt gewesen sei. „Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.“