Blutspendebeutel
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Gericht

Richter lehnt Malaria-Anklage ab

Der Tod einer 86-jährigen Kärntnerin im März 2019 beschäftigt weiter die Justiz. Die Frau war an Malaria gestorben, nachdem sie bei einer Operation durch eine Blutkonserve infiziert wurde. Der zuständige Richter wies die Anklage gegen die Blutspenderin zurück, er sei nicht zuständig.

Das Verfahren gegen einen Rotkreuz-Mitarbeiter stellte der Richter ein, die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Die 86-jährige Frau hatte bei einer Hüftoperation Blutkonserven erhalten und erkrankte danach an Malaria, obwohl sie nie in einem Gebiet gewesen war, wo sie sich anstecken hätte können. Es stellte sich heraus, dass die 58 Jahre alte Blutspenderin sechs Monate vor ihrer Spende in Uganda gewesen war. Trotz Prophylaxe steckte sie sich an, drei Tage, bevor die Krankheit ausbrach, spendete sie beim Roten Kreuz Blut.

Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung

Im Herbst brachte die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen die Spenderin wegen grob fahrlässiger Tötung ein, dem Rotkreuz-Mitarbeiter wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil er laut Anklage Informationen der Blutspenderin über ihren Afrika-Aufenthalt gehabt, aber nicht weitergeleitet habe. Nun wird aus dem Prozess vorerst nichts, wie die „Kronen Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe) berichtet.

Der Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, erklärte am Dienstag auf APA-Anfrage, Richter Oliver Kriz habe die Zurückweisung damit begründet, dass seiner Meinung nach bei der Erstangeklagten die grobe Fahrlässigkeit nicht gegeben sei. Das würde bedeuten, dass das Landesgericht Klagenfurt nicht zuständig sei. „Bei bloßer Fahrlässigkeit ist das Bezirksgericht zuständig.“ Erst die grobe Fahrlässigkeit qualifiziere das Delikt für die Zuständigkeit des Landesgerichts.

Oberlandesgericht muss entscheiden

Beim Rotkreuz-Mitarbeiter habe Kriz das Verfahren eingestellt, weil er der Ansicht sei, dass die sogenannte Garantenpflicht bei dem Mann nicht gegeben sei. Damit könne er auch nicht gegen die dann geltenden Sorgfaltsnormen verstoßen haben und ihm daher keine fahrlässige Handlung vorgeworfen werden. Liebhauser-Karl: „Die Staatsanwaltschaft hat auch dagegen Beschwerde erhoben.“ Die Anklagebehörde sieht nämlich bei dem Mann eine freiwillige Pflichtenübernahme als gegeben an.

„Die Entscheidung muss in beiden Fällen das Oberlandesgericht Graz treffen“, sagte der Gerichtssprecher. Einzelrichter sind laut Liebhauser-Karl nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die Strafanträge zu überprüfen und allenfalls zurückzuweisen. Das komme immer wieder einmal vor.