Gericht

Acht Monate Haft nach tödlichem Autounfall

Ein 21-jähriger Kärntner ist am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. Mit seinem Auto war in Irschen ein Unfall passiert, bei dem zwei seiner Freunde starben, er selbst wurde schwer verletzt. Ob er den Pkw lenkte, wusste er nicht mehr. Das Urteil lautet auf acht Monate Haft.

Der Verteidiger erklärte, es sei für seinen Mandanten nicht mehr nachvollziehbar, warum die drei überhaupt ins Auto eingestiegen wären. Er habe bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen davongetragen und wisse nicht mehr, was passiert sei. Er könne sich nicht erinnern, ob er gefahren sei. Laut Gutachten spreche eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass er der Lenker gewesen sei. „Wenn das so ist, wird er die Verantwortung übernehmen“, so der Anwalt.

Wollten Freunden neues Auto zeigen

Der Angeklagte selbst sagte, er wisse noch, dass er mit seinen Freunden um das Auto, das er gerade erst gekauft hätte, herumgegangen wäre. Er habe jedenfalls nicht vorgehabt, noch zu fahren, als er das Auto beim Gasthaus abgestellt habe. Er wohne drei bis fünf Gehminuten vom Gasthaus entfernt und hätte das Auto stehenlassen wollen. Er habe seinen Freunden das neue Auto zeigen wollen, dass sie danach eingestiegen seien, daran habe er keine Erinnerung. Diese setzte wieder ein, als er „irgendwo im Auto“ gelegen sei und versucht habe, mit den Füßen Tür oder Fenster aufzutreten.

Der Unfall passierte in einer Kurve, das Auto kam von der Straße ab und überschlug sich zweimal. Einer der Insassen wurde dabei hinausgeschleudert. Die beiden Freunde des Angeklagten waren noch am Leben, als die Rettung eintraf. Sie erlagen später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Einen technischen Defekt als Unfallursache schloss der Sachverständige aus.

Richter: Hätte nicht trinken dürfen

Die Haftstrafe begründete Dumpelnik unter anderem damit, dass der Angeklagte als Probeführerscheinbesitzer überhaupt keinen Alkohol hätte trinken dürfen. Dass er gefahren sei, stehe nach den Gutachten fest. Wäre der 21-Jährige nicht von der Straße abgekommen, wären die beiden jungen Männer nicht gestorben.

Das Strafausmaß liege bei höchstens zwei Jahren, da der Angeklagte unbescholten sei und noch als junger Erwachsener gelte, sei mit acht Monaten das Auslangen zu finden. Dass die Hinterbliebenen der Opfer die Strafe nicht als gerecht empfinden würden, sei ihm dabei klar, so der Richter. Der 21-Jährige erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Karin Schweiger gab ebenfalls keine Erklärung ab.