Gericht

Anrainerin schaltete Lkw-Kühlung ab

Eine 46 Jahre alte Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Sachbeschädigung vor Gericht gestanden. Genervt von Geräuschen der Kühl-Lkws eines angrenzenden Fleischbetriebes schaltete sie die Aggregate ab. Ihr wurde eine Diversion angeboten, die sie annahm.

Die Frau wohnt unmittelbar in der Nähe eines fleischverarbeitenden Betriebs. Jahrelang fühlte sie sich, so sagte sie aus, vom Dauerlärm der Kühlaggregate der Lkws gestört. Das Geräusch sei im ganzen Haus zu hören, sie habe davon Migräne bekommen, sagte sie. An einem Wochenende Anfang Juni vergangenen Jahres wurde es ihr zuviel. Gegen 4.00 Uhr betrat sie das Betriebsgelände und schaltete die Kühlaggregate ab. „Ich wollte nur, dass der Lärm aufhört“, sagte sie vor Gericht.

Schaden hätte 270.000 Euro betragen können

Das Glück der Frau war, dass Kontrollen der Firma größeren Schaden verhinderten. Ein Vertreter des Betriebs erklärte als Zeuge, die Laster würden auch am Wochenende in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Bei einer dieser Kontrollen sei aufgefallen, dass die Kühlaggregate abgeschaltet waren. Sie wurden wieder angestellt, das in den Lastwagen gelagerte Fleisch verdarb nicht. Im schlimmsten Fall hätte der Schaden rund 270.000 Euro betragen können.

Dass die Lkws das ganze Wochenende über beladen im Hof stehen, erklärte der Firmenvertreter damit, dass sie bereits am Freitag bzw. Samstagvormittag beladen würden. So könnten die Fahrer Sonntagnacht gleich losfahren, um die Kunden zu beliefern.

Lärmschutzwand errichtet

Der Lärm dürfte aber doch beträchtlich gewesen sein, denn laut dem Zeugen wurde vom Betrieb inzwischen eine 100 Meter lange und sieben Meter hohe Lärmschutzwand errichtet. Zudem wurde das Gespräch mit den betroffenen Anrainern gesucht, man sei übereingekommen, die Lärmschutzwand sogar noch zu erweitern.

Angesichts dieser Umstände erschien dem Richter eine Diversion für die unbescholtene Frau gerechtfertigt. Da sie kein Einkommen hat, muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Staatsanwältin Karin Schweiger hatte keine Einwände, und die Frau zeigte sich erleichtert, dass ihr Strafregister sauber bleibt. Sie muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.