Königsphyton
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Gericht

Schlangen ausgesetzt: „Letzter Ausweg“

Am Landesgericht Klagenfurt hat sich am Donnerstag ein 38 Jahre alter Villacher wegen Tierquälerei verantworten müssen. Der Mann hatte neun Königspythons ausgesetzt, weil es – wie er vor Gericht angab – „der letzte Ausweg war“. Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Der Mann hatte im vergangenen Juli in der Nähe eines Bauernhofes neun Königspythons, die er als Haustiere gehalten hatte, ausgesetzt. Damals hatte der Fund der Tiere für Schlagzeilen gesorgt, mehr dazu in Serie von Pythonfunden in Paternion.

Angeklagter vor Gericht verpixelt
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Der 37-Jährige musste sich am Donnerstag wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten

Mäuse und Ratten im Keller gehalten

Drei der Tiere blieben verschwunden, sechs wurden von den Besitzern des Bauernhofes im schlechten Zustand gefunden, nur drei haben überlebt. Vor Gericht gab der Angeklagte am Donnerstag an, er sei unter Druck gestanden. Er halte schon seit vielen Jahren Schlangen, erklärte er. Das ganze Unglück habe angefangen, als er von einem Haus in eine „Plattenbau-Wohnung“ übersiedeln musste. Dort habe er in seinem Kellerabteil Mäuse und Ratten als Lebendfutter für seine Lieblinge gehalten. Dies habe einer Nachbarin, die das Piepsen der Mäuse gehört hatte, missfallen. Auch ein zweiter Nachbar hätte sich bei jeder Gelegenheit über ihn beschwert.

Im Sommer habe er sich einfach nicht mehr zu helfen gewusst und die Schlangen deshalb im Freien deponiert. Er habe natürlich gewusst, dass es in Kärnten andere klimatische Bedingungen gebe als in Westafrika, der Heimat des Königspythons. Dass er die Tiere trotzdem ausgesetzt hatte, begründete er damit, dass er keine Möglichkeit gehabt habe, die Tiere zu verkaufen. Weder über das Internet noch über eine Schlangenbörse sei das möglich gewesen.

Verkauf in Österreich verboten

Das sei in Österreich für Private nämlich seit einigen Jahren verboten, was auch die Schlangenexpertin Helga Happ bestätigte, die als Zeugin geladen war. Sie bescheinigte auch, dass der 38-Jährige die Königspythons sehr gut gehalten habe. Warum er die Schlangen nicht in den Reptilienzoo gebracht habe, wurde der Angeklagte gefragt: „Ich habe gehört, dass der Klagenfurter Reptilienzoo ohnehin überlaufen ist.“

Der 38-Jährige wurde zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.