Gebäude der Landesregierung in Klagenfurt von außen
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Wirtschaft

Neues Gesetz zu Vordienstzeiten fix

Der Kärntner Landtag hat am Donnerstag mit Stimmen von SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten eine heftig diskutierte Änderung des Besoldungsrechts beschlossen. Personalvertreter kritisieren diese Änderung, die Gewerkschaft prüft eine Klage gegen das Land.

Auslöser für den Streit ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der befand, dass die Anrechnung von Vordienstzeiten erst ab dem 18. Lebensjahr diskriminierend sei. Vordienstzeiten seien ab dem Ende der allgemeinen Schulpflicht – also ab dem 15. Lebensjahr – anzurechnen.

Der Bund nahm in den letzten Jahren mehrere Anläufe, die Situation zu bereinigen. Im Sommer wurde schließlich eine Regelung gefunden: Die Länder müssen dafür eigene Gesetze erlassen.

Spätere Vorrückung bei einem Drittel der Bediensteten

Von der Anpassung des Kärntner Gesetzes sind alle jene Vertragsbediensteten und Beamten bis zur Dienstklasse fünf betroffen, die vor dem 1. Oktober 2011 ihren Dienst angetreten haben. Ihnen werden laut Gesetzesentwurf die drei Jahre zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr in voller Höhe als Vordienstzeiten angerechnet. Die erste Vorrückung erfolgt dafür aber nicht nach zwei, sondern erst nach fünf Jahren.

Auf die bisherige Arbeitszeit der etwa 15.000 Mitarbeiter im Land, in den Gemeinden und in den Krankenanstalten gerechnet bedeutet das, dass sich die Bienniensprünge – also die Vorrückungen – verschieben können. Bei zwei Drittel der Betroffenen ändert sich laut Personalreferent LH Peter Kaiser (SPÖ) nichts. Bei einem Drittel tritt die nächste Vorrückung um ein halbes Jahr bis ein Jahr später ein. An der Höhe des monatlichen Gehalts ändere das aber nichts, heißt es. Das Land erspare sich durch diese Regelung Mehrkosten von einmalig 200 Millionen Euro und zusätzlich etwa 24 Millionen laufende Kosten pro Jahr, heißt es.

Gewerkschaft und Personalvertretung erwägen Klage

Anders sieht das die Personalvertretung. Das neue Gesetz würde für 30 Prozent der Mitarbeiter, also etwa 4.500 Personen, eine deutliche Schlechterstellung – nicht nur durch die spätere Vorrückung, sondern auch beim Durchrechnungszeitraum für die Pension bewirken.

Man habe dem Dienstgeber eine eigenes Modell vorgelegt, das das Land zwar bis zu drei Millionen im Jahr gekostet, dafür aber für 70 Prozent der Mitarbeiter eine Verbesserung gebracht hätte, sagt Gernot Nischelwitzer, der Obmann der Personalvertretung. Das neue Gesetz wird am Donnerstagnachmittag voraussichtlich mehrheitlich im Landtag beschlossen. Gewerkschaft und Personalvertretung kündigen eine Klage an. Man werde einen Anwalt beauftragen, mögliche Arbeitsgerichtsverfahren zu prüfen, heißt es in einer Aussendung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst.

Hitzige Debatte auch im Landtag

In diesem Spannungsfeld stand am Donnerstag auch die Debatte im Kärntner Landtag. Der stellvertretende FPÖ-Obmann Christian Leyroutz kritisierte, dass es keine Begutachtung des Gesetzesentwurfs gegeben habe: „Es geht nur darum, die Regelung durchzupeitschen.“ Team-Kärnten-Abgeordneter Gerhard Klocker meinte, die Vorgehensweise sei eine „schallende Ohrfeige für Parlamentarismus“. Schon zuvor war angekündigt worden, dass einzelne Abgeordnete der Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP bei der Abstimmung des Saal verlassen würden.

Kritische Worte gab es dann auch von Gewerkschafter und SPÖ-Abgeordnetem Stefan Sandrieser. Man werde die Sache rechtlich prüfen lassen, die Gespräche seien auch nicht beendet. Aber: „Als Vertreter der Gewerkschaft kann man nicht etwas zustimmen, das Verschlechterungen bringt.“

Für eine Zustimmung warb ÖVP-Klubobmann Markus Malle, der die Abgeordneten an ihre Angelobung erinnerte. Dabei hätten sie gelobt, zum Wohl des Landes zu agieren: „Aus diesem Gelöbnis heraus hat jeder zuzustimmen. Sie sitzen nicht für eine Gewerkschaft oder eine Kammer im Landtag.“ Wenn man nichts tue, drohe ein Damoklesschwert von 200 Millionen Euro.