Chronik

Bombenleger wegen Nötigung verurteilt

Der Mann, der Ende Oktober seine Ex-Frau in Guttaring in Kärnten durch einen Bombenanschlag schwer verletzt haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Nötigung, Körperverletzung und Kindesentziehung vor Gericht gestanden.

Der Mann wurde wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt, vom Vorwurf der Kindesentziehung wurde er freigesprochen. Staatsanwältin Doris Kügler warf dem 28-Jährigen vor, im Juni dieses Jahres die Mutter der damals knapp zwei Monate alten, gemeinsamen Tochter gestoßen, geschlagen und das Baby daraufhin mitgenommen zu haben. Dabei handelt es sich um eine andere Frau als jene, die beim Bombenanschlag lebensgefährlich verletzt worden war.

Schläge bestritten

Bei der ersten Verhandlung im November hatte sich der Mann nicht schuldig bekannt, er habe sich nur Sorgen um das Kind gemacht – mehr dazu in Prozess wegen Kindesentziehung vertagt. Die Frau sei nicht in der Lage gewesen, ordentlich auf den Säugling zu schauen, behauptete er. Dem alleinigen Sorgerecht für die Mutter habe er nur zugestimmt, damit diese als Alleinerzieherin mehr Geld bekomme.

Der Angeklagte blieb auch am Mittwoch dabei, er sei ausschließlich aus Sorge um das Kind zur Frau gefahren, in den ersten Stock gegangen und habe den Säugling mitgenommen. Die Frau habe er weder geschlagen noch von der Stiege gerissen. Sie habe sich ihm nicht in den Weg gestellt, sondern nur geschrien. Die blauen Flecken am Bauch wären von einer vorangegangenen Blinddarmoperation gewesen. Das Kind habe er mitgenommen, um es vor seiner Mutter zu schützen.

Mutter der jungen Frau als Zeugin

Die Mutter der jungen Frau widersprach, sie habe gesehen, wie er ihre Tochter „weggeschubst“ habe, sie habe erklärt: „Lass das Kind da“. Er habe gar nichts gesagt, sondern sei hinaufgegangen, um das Baby zu holen. „Ich habe ihm gesagt, er soll sie (das Baby, Anm.) nicht mitnehmen“, sagte sie. Er habe das Kind aber mitgenommen. Ihre Tochter habe vor Schmerzen geschrien, daraufhin habe sie die Rettung gerufen.

Richterin Michaela Sanin sah den Vorwurf der Kindesentziehung nicht als erwiesen und sprach den 28-Jährigen von diesem Anklagepunkt frei, verurteilte ihn aber wegen Körperverletzung und Nötigung zu vier Monaten bedingter Haft. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der 28-Jährige wurde nach der Verhandlung wieder in die Justizanstalt eingeliefert, er sitzt wegen des Bombenanschlags auf seine Ex-Frau in Untersuchungshaft.