Gericht

Zusatzstrafe in Hypo-Prozess

Ein früherer Prokurist der Hypo Alpe-Adria ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat wegen Untreue zu einer Zusatzstrafe von einem Jahr, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden.

Aus einem Untreue-Schuldspruch im September dieses Jahres sitzt er bereits eine Strafe von acht Monaten im Hausarrest ab. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Nicht einmal zwei Stunden dauerte dieser Hypo-Prozess. Nach dem Vortrag des Staatsanwalts kündigte der Verteidiger an, dass sich sein Mandant schuldig bekennen werde. Nach einer kurzen Befragung des Angeklagten, der Fehler eingestand und die Schuld auf sich nahm, zog sich der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi zur Beratung zurück.

Kredit für kroatische Firma

Staatsanwalt Thomas Liensberger warf dem 62 Jahre alten Ex-Hypo-Banker vor, als Prokurist und Bereichsleiter einer vermögenslosen, kroatischen Projektgesellschaft einen 2,75 Mio. Euro hohen Kredit ohne entsprechende, werthaltige Sicherheiten und trotz Warnungen der bankeigenen Abteilungen bewilligt zu haben. Das Projekt, eine Tourismusanlage nahe Starigrad, wurde nie verwirklicht. 2 Mio. Euro wurden ausgezahlt, und da die Verwertung einen nur geringen Erlös brachte, bezifferte der Staatsanwalt den Untreueschaden mit 1,9 Mio. Euro.

"Paradebeispiel für spekulatives Vorgehen

Auch wenn es sich bei diesem Fall im Vergleich zu anderen Hypo-Verfahren um keinen außergewöhnlich hohen Schaden handle, sei er doch ein Paradebeispiel für die spekulative Vorgehensweise der Bank in der Expansion auf dem Balkan, sagte Liensberger. Der Fall sei als Hochrisikogeschäft dargestellt worden. Doch ihm gehe hier der Begriff „Geschäft“ zu weit, es sei nur „Risiko“ gewesen, führte der Staatsanwalt aus.

Er sieht den Angeklagten als Teil „dieses Systems Hypo“, das der österreichischen Volkswirtschaft einen enormen Schaden zugefügt habe. Doch er hielt dem Ex-Banker auch zugute, dass er „einer der wenigen Hypo-Verantwortlichen“ sei, der eine gewisse Einsicht zeige.

Anwalt: Fehler bei Verwertung

Die Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta hatte sich dem Verfahren mit einer Forderung von 1,86 Mio. Euro Kapital ohne Zinsen angeschlossen. Der Angeklagte erkannte davon lediglich 3.000 Euro an. Diese Summe wurde der Heta in dem Urteil auch zugesprochen, mit dem Rest wurde sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Mit dem Kredit seien Liegenschaften erworben wurden, sagte Verteidiger Martin Stärker. Wenn es daraus keine Erlöse gebe, seien massive Fehler bei der Verwertung geschehen, die nicht seinem Mandanten angelastet werden können.

Richter: Umfassendes und reumütiges Geständnis

Zum Urteil erklärte der Richter, der Angeklagte habe seine Befugnis wissentlich missbraucht und der Bank damit geschadet. Das Geständnis sei vom Gericht als umfassend und reumütig gewertet worden. Es sei auch ein Signal, wenn sich jemand mit seiner Verantwortung auseinandersetze, daher sei auch in diesem Fall, wie schon im September, eine teilbedingte Strafe zu verhängen gewesen, die der Angeklagte wiederum im Hausarrest würde verbüßen können, erklärte Kugi. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.