Gericht

NS-Inhalte geteilt: Bedingte Haft

Ein 48-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenengericht wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Er hatte NS-Inhalte auf Facebook veröffentlicht. Das Urteil: Zwölf Monate bedingte Haft und insgesamt 9.000 Euro Geldstrafe.

Staatsanwältin Daniela Zupanc warf dem Angeklagten nationalsozialistische Wiederbetätigung vor. Er habe auf seinem – für alle offenen – Facebook-Profil in der Zeit von 2015 bis 2017 drei Mal nationalsozialistische Symbole, die er darüber hinaus eindeutig kommentiert habe, veröffentlicht, trug sie vor. Der Angeklagte weise aus jüngeren Jahren 13 Verurteilungen, in erster Linie wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt, auf, so die Staatsanwältin.

Verfahren wegen Körperverletzung

Das sei ein Hinweis darauf, dass er eine ablehnende Haltung dem Staat Österreich und dessen Rechtsordnung gegenüber habe. Darüber hinaus sei gegen den 48-Jährigen ein ausgeschiedenes Verfahren wegen Körperverletzung anhängig, erklärte Zupanc und appellierte an die Geschworenen, bei ihrer Entscheidung zu beachten, dass dieses Urteil „auch Außenwirkung haben sollte“.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, schränkte aber ein, dass er die Symbole nicht auf Facebook gestellt, sondern nur geteilt habe. „Aber das muss Sie ja irgendwie in Ihren Bann ziehen, damit Sie es teilen“, hielt ihm der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Dietmar Wassertheurer, vor. Er habe sich mit der NS-Zeit nie befasst, antwortete der Angeklagte. Außerdem stammten die Kommentare nicht alle von ihm, sein Account müsse gehackt worden sein, erklärte. „Warum soll jemand Ihr Facebook-Konto hacken und genau da die Kommentare dazuschreiben?“, fragte der Richter. Das wisse er nicht, antwortete der Angeklagte. Bei anderen Kommentaren habe er sich einfach nichts gedacht.

Anwalt: Keine NS-Verherrlichung

Verteidiger Peter Gradischnig erkannte in den Vorwürfen lediglich einen bedingten Vorsatz. „Er hat es getan, aber er wollte den Nationalsozialismus weder verherrlichen noch verharmlosen“, sagte der Anwalt. Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung seines Mandanten seien keine NS-Devotionalien gefunden worden und er gehöre auch keiner rechtsextremen Gruppierung an. Die Vorstrafen stammten großteils der Zeit vor 2001, führte der Verteidiger an und bat um ein mildes Urteil.

Zur Strafbemessung sagte Wassertheurer, mildernd sei das Geständnis zu werten gewesen, erschwerend seien die einschlägigen Vorstrafen und das mehrmalige Teilen von NS-Inhalten. Aus spezial-und generalpräventiver Sicht erachte das Gericht daher die unbedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 25 Euro, in Summe also 9.000 Euro, in Verbindung mit einer bedingten Freiheitsstrafe als angemessen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.