Karl Pfeifenberger
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Gericht

Schuldspruch gegen Ex-Landesrat bestätigt

Im Untreue-Verfahren gegen den früheren freiheitlichen Landesrat und Landeshauptmannstellvertreter Karl Pfeifenberger hat das Oberlandesgericht Graz am Mittwoch das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt in allen Punkten bestätigt. Damit ist das Urteil von 18 Monaten Haft, vier davon unbedingt, rechtskräftig.

Der frühere Politiker hatte eine gänzlich bedingte Strafe erwirken wollen, doch der Richtersenat unter Vorsitz von Karin Kohlroser sah eine „beträchtliche kriminelle Energie“: „18 Monate sind mit Sicherheit nicht überhöht.“ Pfeifenberger war im November des Vorjahres wegen Untreue verurteilt worden. Die Anklage warf ihm vor, in den Jahren 2005 und 2006 seine Befugnis mehrfach missbraucht und zum Schaden sowohl der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bank als auch der Hypo-Tochter Kärntner Holding Beteiligungs AG agiert zu haben.

540.000 Euro ohne Gegenleistung

Außerdem soll er ohne Gegenleistung 540.000 Euro kassiert haben. Diesen Dienstvertrag hatte Ex-Vorstand Wolfgang Kulterer unterschrieben. Beim Prozess im Vorjahr hatte Pfeifenberger Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde in der Zwischenzeit zurückgewiesen, weshalb der Schuldspruch bereits rechtskräftig war. Bei der Berufungsverhandlung am Mittwoch in Graz ging es daher um die Strafe und die Privatbeteiligtenzusprüche, gegen die Pfeifenberger vorging. Letztere seien laut Verteidiger Kurt Kulac nicht angemessen, da Handlungen im Schuldspruch „zu wenig konkret“ seien, um die Zusprüche zu stützen.

Eine unbedingte Haftstrafe sei aus generalpräventiven Gründen außerdem nicht nötig, da Pfeifenberger mittlerweile pensioniert sei und kein öffentliches Amt mehr bekleide.

„Nicht mit unbedingter Strafe gerechnet“

Oberstaatsanwalt Gunter Kirschenhofer sah das anders: Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren sei die Strafe ohnehin schon im unteren Bereich angesiedelt. Außerdem müsse der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass solche Taten „konsequent geahndet“ werden. Pfeifenberger wollte sich am Mittwoch einmal mehr rechtfertigen: „Ich dachte nicht, dass es unrechtmäßig ist.“ Dann ergänzte er aber: „Was ich getan habe, war falsch. Das sehe ich ein.“ Er habe nicht wie ein „ordentlicher Kaufmann gehandelt“, doch damals hätten alle daran geglaubt. Er verdiene die Strafe, „aber ich hätte im Leben nicht damit gerechnet, dass sie unbedingt sein wird.“

Richter: Nicht alle Gründe erfasst

Das Gericht wies die Berufung zurück und Kohlroser sprach sogar davon, dass das Erstgericht gar nicht einmal alle erschwerenden Gründe richtig erfasst habe: Die 300.000 Euro-Grenze wurde beträchtlich überschritten, die Tatbegehung war in Gesellschaft und ein planvolles Vorgehen liege vor: „Und nicht nur das: Es war ein geradezu perfides Zusammenwirken mehrerer Entscheidungsträger und Unternehmen.“ Kohlroser sprach von „gefinkelten Verschleierungen“.

So seien Bezüge gesplittet worden, „um andere nicht stutzig zu machen und alles unter der Decke zu halten“. Anhand der eineinhalb Jahre andauernden Tatzeit sei zu erkennen, dass „beträchtliche kriminelle Energie“ darin steckte. Zudem habe sich Pfeifenberger persönlich bereichert, was nicht immer bei Untreue der Fall sei.

„Bedingte Strafe wäre falsches Zeichen“

Den Erschwernisgründen stehen nur sein ordentlicher Lebenswandel sowie die schon lange zurück liegende Tat gegenüber: „Beim Abwägen ist 18 Monate mit Sicherheit nicht überhöht.“ Sie gab dem Beschuldigten in einer Sache Recht: Aus spezialpräventiven Gründen wäre eine unbedingte Strafe nicht nötig, aber sehr wohl aus generalpräventiven Gründen: „Aus unserer Sicht wäre eine gänzlich bedingt ausgesprochene Strafe ein falsches Zeichen an Politiker und andere.“ Das Gericht bestätigte auch die Privatbeteiligtenzusprüche: „Es geht im Urteil glasklar hervor, durch welche Handlungen welcher Schaden entstand. Die Zusprüche sind nicht nur zulässig, sondern geboten.“