Landesgericht Klgaenfurt von außen
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Gericht

Sexuelle Belästigung: 40.000 Euro Strafe

Wegen Freiheitsentziehung und sexueller Belästigung ist am Dienstag ein 26-Jähriger zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, eine 25-Jährige in seinem Lamborghini mitgenommen zu haben, später habe er sie nicht mehr aussteigen lassen und vor ihr masturbiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 26-Jährige ist türkischer Staatsbürger, lebt in Wien und ist dort als Bauunternehmer tätig. Mit einem – auf die Firma angemeldeten – Lamborghini war er im Sommer bei einem Sportwagentreffen am Wörthersee zu Gast. Dort drehte er eine Runde mit der Frau am Beifahrersitz. Was im Auto passierte, dazu gehen die Schilderungen auseinander: Staatsanwältin Sandra Agnoli warft dem Mann vor, dass er sie nicht aussteigen habe lassen, außerdem sei er neben einem Wald stehengeblieben, habe die Frau sexuell belästigt und masturbiert.

Angeklagter nicht geständig

Stimmt alles nicht, so die Aussage des Angeklagten: Er habe den ganzen Tag über Leute in seinem Sportwagen mitgenommen, wie es bei dem Treffen eben üblich sei. Die 25-Jährige sei freiwillig zu ihm eingestiegen und habe nach kurzer Fahrt plötzlich wieder aussteigen wollen: „Ich habe gedacht, ihr ist vielleicht schlecht.“

Die 25-Jährige, die an jenem Abend mit einer Polterrunde am Wörthersee unterwegs war, war am Dienstag als Zeugin geladen: „Ich bin ins Auto gestiegen und habe mich angeschnallt, und schon nach wenigen Metern habe ich seine Hand auf meinem Oberschenkel gespürt“, sagte sie. Für sie hätten die Alarmglocken geschrillt, sie habe sofort per WhatsApp ihre Freundinnen verständigt und ihren aktuellen Standort mitgeschickt. Schon während der Fahrt habe der Mann an sich herumgefummelt, ihr Geld zugesteckt und ihr gesagt, dass sie während der Fahrt auch „Spaß“ haben könnten. Als er schließlich bei einem Wald stehen blieb, flüchtete sie aus dem Wagen.

40.000 Euro Strafe

„Warum sollte die Frau Sie denn belasten?“, fragte Richter Gernot Kugi den Angeklagten. „Ich weiß es nicht, sie erzählt einfach irgendwas“, antwortete der 26-Jährige. Wie der Richter bei der Urteilsverkündung sagte, habe er keinen Zweifel an den Aussagen der 25-Jährigen: „Sie hat keine Motivation, Sie zu belasten, sie kennt Sie nicht und sie will auch nicht einmal eine Entschädigung.“ Die Geldstrafe – 500 Tagessätze in Höhe von je 80 Euro – begründete Kugi mit dem hohen Einkommen des Angeklagten. Der 26-Jährige und auch Staatsanwältin Agnoli gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.