Das Verfahren gegen den Mann wurde abgetrennt, so musste sich seine Frau allein vor Gericht verantworten. Die 67-Jährige wurde am Nachmittag von dem Geschworenensenat wegen staatsfeindlicher Verbindung, versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Sie hatte sich schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hauptanklagepunkt staatsfeindliche Verbindung
Es ist eine lange Liste von Verbrechen und Vergehen, die die Staatsanwaltschaft den beiden vorwirft: Erpressung, versuchte Nötigung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt sowie eine staatsfeindliche Verbindung sind in der 119 Seiten umfassenden Anklageschrift zusammengefasst. Hauptanklagepunkt ist die staatsfeindliche Verbindung.
Der 82-jährige Angeklagte ist 25-fach vorbestraft, zuletzt wurde er in Leoben zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seine Frau hat sieben Vorstrafen, unter anderem wegen Vermögensdelikten. Der Mann wurde wegen Haftunfähigkeit aus der Haft entlassen. Es gehe ihm schlecht, er leide unter Depressionen und Demenz, sagte er in der Befragung durch den Vorsitzenden des Geschworenensenats, Richter Manfred Herrnhofer. Er wurde für prozessunfähig erklärt.
Frau bereits in Untersuchungshaft
Die beiden Angeklagten schrieben eine Vielzahl von Briefen an Behörden bis hin zum Justizministerium. Dem Justizminister wurde darin eine Klage über 150 Millionen Euro angedroht. In anderen Briefen wurden rechtswidrige Handlungen gefordert. 2016 traten beide dem „Staatenbund Österreich“ bei, der alle verfassungsrechtlichen Einrichtungen in Österreich ablehnt, den Staat als Firma sieht und eine eigene Gerichtsbarkeit einführen will.
Nach einem Streit mit der Präsidentin des „Staatenbunds“, Monika Unger, trat das Ehepaar wieder aus, um gleich einer nächsten staatsfeindlichen Verbindung beizutreten. Unger wurde im Jänner dieses Jahres in Graz zu 13 Jahren Haft verurteilt. Noch bei ihrer Einvernahme bei der Polizei vor wenigen Monaten sagte die 67-jährige Angeklagte, sie lehne den Staat ab. Beim Prozess sagte sie, sie erkenne den Staat doch an. „Warum haben Sie Ihre Meinung geändert“, fragte der Vorsitzende des Schöffensenates, Manfred Herrnhofer.
Richter: Wie kann man den Schwachsinn glauben?
Ihr sei bewusst geworden, dass es ein Fehler war, sagte die Angeklagte. Wie könne man unter anderem den Schwachsinn glauben, dass der Staat Österreich die Geburtsurkunde nach der Geburt an den Vatikan schicke und dann an der Börse handle oder dass jeder Mensch nach der Geburt Anspruch auf ein zehn Milliarden Dollar schweres Guthabenkonto habe, fragte Herrnhofer.
Darauf hatte die 67-Jährige keine schlüssige Antwort, auch nicht auf die mehrmalige Nachfrage, warum sie die Taten gesetzt hatte. Es sei aber ein Fehler gewesen und sie trage die Verantwortung, so die Angeklagte, die immer wieder betonte, in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen zu sein.