Die Tankstelle mit dem beherzten Tankwart
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Gericht

Drei Jahre Haft für Tankstellenraub

Ein 23-jähriger Kärntner ist am Freitag am Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er überfiel, maskiert und mit einem Messer bewaffnet, im September eine Tankstelle in Grafenstein. Der Tankwart konnte den jungen Mann aber überwältigen. Als Motiv nannte der Angeklagte seine Drogensucht.

Es sei ein Raubgeschehen gewesen, wie es im Bilderbuch steht, sagte am Freitag die Staatsanwaltschaft. In der Nacht zum 15. September fasste der damals 22-Jährige laut Anklage den Entschluss, die Tankstelle in Dolina auszurauben. Im Haus seiner Mutter bereitete er sich darauf vor. Mit einem Rucksack voll Ersatzkleidung, Handschuhen und einer Wollhaube mit Sehschlitzen verließ er das Haus. Auch ein Messer hatte er als Drohmittel dabei. Mit einem Fahrrad fuhr er zur Tankstelle, versteckte das Rad im Gebüsch und legte sich auf die Lauer. In den frühen Morgenstunden, als nur mehr der Tankwart und seine Frau im Shop waren, schlug der Täter zu.

Tankwart schnappte Täter

Mit dem Messer in der Hand betrat er das Geschäft und schrie „Geld her – das ist ein Überfall“. So schilderte es der Tankwart, der am Freitag als Zeuge vor Gericht geladen war. Die Größe und Statur des Mannes – er war Security-Mitarbeiter und Privatdetektiv – verunsicherten den Täter derart, dass er zu Flucht ansetzte. Der Tankwart erfasste den 22-Jährigen aber, überwältigte und entwaffnete ihn und rief die Polizei. Der Mann wurde verhaftet.

Drogenproblem führte zu Tat

Vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Michaela Sanin zeigte sich der 23-Jährige voll inhaltlich geständig. Er fühle sich schuldig, sagte er und erklärte die Tat mit seinem massiven Drogenproblem und seiner Heroinabhängigkeit.

Seit seinem 17. Lebensjahr sei sein Mandant drogensüchtig, sagte dann auch sein Verteidiger. Trotz Entzugs und Therapie sei der 23-Jährige rückfällig geworden. Nur wenige Stunden vor der Tat habe er noch Kokain und Benzodiazepine konsumiert. Zum Zeitpunkt des Überfalls sei er deswegen auch nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Den Überfall habe der Unterkärntner deswegen geplant, um Geld für neue Drogen zu besorgen.

Verteidiger: Kein herkömmlicher Raubversuch

Von einem Raubversuch im herkömmlichen Sinn könne daher keine Rede sein, viel mehr sei es ein Fall von Beschaffungskriminalität. Bei dem Überfall sei auch kein Schaden entstanden. Abseits der Tat sei sein Mandant auch unbescholten, seine Familie stehe zu ihm, er habe ein ordentliches Leben geführt und auch seine Ausbildung abgeschlossen.

Die Staatsanwältin erkannte zwar die Drogensucht an, an der Straftat, die gezielt vorbereitet wurde, ändere das aber nichts, sagte sie und forderte im Schlussplädoyer einen Schuldspruch. Richterin Michaela Sanin und die Schöffen verurteilten den Angeklagten schließlich wegen versuchten schweren Raubes zu drei Jahren Haft. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.