Archivbild der Hypozentrale in Klagenfurt
ORF/Ernst Janesch
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Wirtschaft

Rechnungshöfe prüften Heta-Schuldenkauf

Erstmals haben der Rechnungshof Österreich und der Kärntner Landesrechnungshof eine gemeinsame Prüfung durchgeführt. Geprüft wurde der Erwerb der Heta-Schulden, für die das Land Kärnten haftet. Die Heta ist die Abbaubank der Pleite gegangenen Hypo Alpe Adria Bank.

Der Kärntner Landtag hatte 2017 beide Rechnungshöfe beauftragt, das 2. Angebot für den Erwerb der Heta-Schulden zu überprüfen. Im Raum stand unter anderem der Verdacht, dass Kärnten über den Tisch gezogen worden war. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, führten die beiden Rechnungshöfe die Prüfung gemeinsam durch. Drei Prüferinnen und Prüfer vom Rechnungshof Österreich arbeiteten vor Ort beim Landesrechnungshof in Kärnten. „Die gemeinsame Prüfung mit dem Rechnungshof Österreich war eine Bereicherung. Wir konnten das Thema effizient mit einem gemeinsamen Team überprüfen", sagte LRH-Direktor Günter Bauer.

2015 haftete Kärnten mit elf Mrd. Euro

Die Prüferinnen und Prüfer stellten im Prüfbericht die Entstehung der Landeshaftungen für die Heta dar sowie das 1. und 2. Angebot zum Erwerb der Heta-Schulden. 2015 haftete das Land Kärnten für 11,247 Milliarden Euro an Verbindlichkeiten der Heta. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes ermöglichte es nicht, diese Verbindlichkeiten im Haftungsfall zu erfüllen. Deswegen drohte eine Zahlungsunfähigkeit und damit eine Insolvenz des Landes.

Das Land gründete den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (K–AF) zur Abwicklung des Erwerbs der Heta-Schuldtitel. Die finanziellen Mittel dafür stellten Land und Bund zur Verfügung. Das 1. Angebot wurde jedoch nicht von der Mehrheit der Gläubiger angenommen. Der Preis für das 2. Angebot setzte sich aus dem möglichen Beitrag des Landes Kärnten, einer Prämie des Bundes und aus dem erwarteten Rückfluss aus der Abwicklung der Heta zusammen.

415 Mio. Euro Kursgewinne

Der Rückfluss aus der Heta war unsicher, deswegen gab es für die Gläubiger einen Besserungsanspruch, sollte der tatsächliche Rückfluss höher sein als angenommen. Das Risiko für mögliche Verschlechterungen aus dem Rückfluss der Heta-Abwicklung als auch einer möglichen Verbesserung bei einer positiven Entwicklung lag beim Bund. Im Oktober 2016 gab der K–AF bekannt, dass die Gläubiger das 2. Angebot mehrheitlich angenommen hatten.

Im Sommer 2019 wurde publik, dass es Kursgewinne bei der Hetaabwicklung gegeben hatte. Das bedeutet laut Bauer aber nicht, dass Kärnten doch über den Tisch gezogen wurde: „Dabei hat es sich um einen buchmäßigen Kursgewinn gehandelt, er betrug 415 Millionen Euro. Ob dieser Gewinn realisiert werden kann oder nicht, hängt davon ab, wie viel von der Heta zurückfließen wird.“

Besseres Rating für Kärnten

Durch das 2. Angebot verbesserte sich das Rating des Landes Kärnten. 2015 hatte die Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit des Landes auf die Stufe B3 herabgesetzt. Diese Einstufung entsprach einer „mangelhaften Bonität“. Ab September 2016 hob Moody’s die Kreditwürdigkeit im Zuge des 2. Angebots schrittweise an. Im April 2018 erreichte Kärnten wieder Aa3, die vierthöchste von 19 Stufen.

Im Zuge des 2. Angebots erwarb der K–AF Schuldtitel von den Gläubigern der Heta. Für die Schuldtitel stellte die Österreichische Kontrollbank dem K–AF Wertpapierdepots zur Verfügung. Für die Depotgebühren zahlte der K–AF im Jahr 2016 0,21 Millionen Euro und im Jahr 2017 1,78 Millionen Euro. Die Depotgebühren wurden vom Nominale der Wertpapiere berechnet.

Empfehlung an den Ausgleichsfonds

Obwohl der K–AF Zwischenausschüttungen von der Heta bekam, wurden die Depotgebühren weiterhin vom ursprünglichen Nominale der Wertpapiere berechnet. Das würde sich laut Vorstand des K–AF bis zur vollständigen Abwicklung der Heta in rund fünf Jahren nicht ändern. Die Rechnungshöfe empfehlen dem K–AF mit der Heta zu verhandeln, den Wert der Depots gemäß der erfolgten Zwischenausschüttungen herabzuschreiben.

Der K–AF sollte dadurch eine Reduktion der Depotgebühren erreichen. Außerdem meint der Rechnungshof, Dienstleistungen sollten vom Fonds nur nach öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. Land und Fonds sollten unter Abwägung von Kosten und Nutzen eine Analyse möglicher weiterer Schritte der Gläubiger vornehmen lassen, um bestmöglich auf gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren vorbereitet zu sein.

Heta besteht bis zum letzten Verkauf

Das Kapitel Hypo-Heta ist noch lange nicht abgeschlossen, der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds muss 15 Jahre bestehen, also bis mindestens Anfang der 2030er Jahre. Die Heta kann erst dann aufgelöst werden, wenn sie alle ihre Vermögenswerte veräußert hat. Als frühester Zeitpunkt steht hier laut Günter Bauer 2022 im Raum.

Kaiser und Schaunig erfreut

Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin Gaby Schaunig (beide SPÖ) zeigten sich in einer Aussendung erfreut, die Rechnungshöfe würden den Weg Kärntens zur Beseitigung der Heta-Haftungsbedrohung bestätigen. Der Bericht zeige, dass man richtig gehandelt habe, das Vorgehen des Landes sei korrekt gewesen. Die existenzielle Bedrohung des Landes durch eine Haftung von mehr als elf Milliarden sei beseitigt worden. Da die Prüfung mit 2018 Ende, sei sie nicht auf dem aktuellsten Stand, denn eine Empfehlung, die Senkung der Versicherungsprämien, sei bereits erzielt worden, so Schaunig.

Kritik kam hingegen von der Opposition in Kärnten. FPÖ-Obmann Gernot Darmann sagte in einer Aussendung, die Rechnungshöfe stellten in ihrer Einleitung fest, dass sie zwei Dinge nicht überprüft haben, nämlich weder die unerwartet hohen Erlöse, die beim Verkauf der Hypo-Vermögenswerte erzielt werden, noch alle Gutachten, die im Zusammenhang mit der Transaktion standen. Damit sei auch die Festlegung des Kärntner Beitrages von 1,2 Milliarden Euro und die Ausklammerung einer Besserungsklausel nicht beurteilt, kritsisierte Darmann.

Das Team Kärnten mit Gerhard Köfer forderte, dass die aufgeworfenen Empfehlungen des Rechnungshofes vollständig umgesetzt werden. Zudem sagte Köfer, er schließe sich der Forderung des Rechnungshofes an, Dienstleistungen des Ausgleichzahlungsfonds öffentlich auszuschreiben.