Anlässlich der extremen Unwetter in Kärnten taucht erneut ein Problem für die Betroffenen auf: Für welche Schäden haftet die Versicherung? AK-Präsident Günther Goach rät, sich mit dem AK-Konsumentenschutz in Verbindung zu setzen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und nichts unterschreiben.
Leistungen sehr unterschiedlich
Eine pauschale Einschätzung zu Versicherungsverträgen gebe es nicht, so Goach. Der Deckungsumfang, gerade im Punkt Katastrophenschutz und Sturmschäden, unterscheidet sich je nach Alter des Vertrages und Anbieter. Werden Versicherungsnehmern Schriftstücke vorgelegt, könne man auch Einwände vermerken: „Es besteht immer die Möglichkeit, ausdrücklich einen schriftlichen Vorbehalt anzumerken oder Passagen, mit denen man nicht einverstanden ist, zu streichen.“
Vom unterzeichneten Schriftstück solle man sich in jedem Fall eine Kopie aushändigen lassen, damit es im Nachhinein nicht zu Beweisproblemen über den Inhalt komme.
Tipps zum richtigen Vorgehen
Der Leiter des AK-Konsumentenschutz es, Stephan Achernig, rät im Anlassfall:
- Den Schaden rasch bei der Versicherung melden
- Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren (Fotos bzw. Videos)
- Nach einer Schadensmeldung wird der Schaden zumeist von Sachverständigen der Versicherung geprüft
- Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern: An die AK wenden.