Mure zwischen Häusern
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Chronik

LR Fellner: Versicherungen sollen zahlen

Katastrophenschutzreferent Daniel Fellner (SPÖ) forderte die Versicherungen am Wochenende auf, nicht auf Begriffen herum zu reiten. Die meisten Schäden seien zuletzt durch Hangrutschungen entstanden und daher durch Versicherungen gedeckt. Den Ruf der Versicherungen, nach einer Pflichtversicherung hält Fellner für einen Reflex.

Zuletzt hatte der Sprecher der Kärntner Versicherungen, Gerhard Schöffmann angegeben, dass die Schäden, die an den privaten Häusern angerichtet wurden, kaum gedeckt seien, weil Schäden, die durch Hochwasser und Vermurungen entstehen, „grundsätzlich überhaupt nicht versichert“ seien – mehr dazu in Unwetterschäden kaum abgedeckt (kaernten.ORF.at; 22.11.2019).

Fellner: Schäden in viele Fällen gedeckt

Hier widersprach Fellner. Ein Blick auf die Homepages der verschiedenen Versicherungsanstalten zeige, dass Hangrutschungen überall mit versichert seien. „Jetzt kommen die Versicherungen mit einem Reflex und fordern Pflichtversicherungen weil sie sagen, das sind alles Muren. Eine Mure steht aber im direkten Zusammenhang mit einem Gewässer, einem Rinnsal oder einem Bach. Wenn aber hinter meinem Haus nur ein Hang ist, und sich der in Bewegung setzt und mein Haus zerstört, dann ist das keine Mure. Sicher nicht in allen Fällen, aber in vielen Fällen, sind solche Schäden gedeckt.“

Landesrat Daniel Fellner hat sich die Lage am Donnerstag in zwei betroffenen Wohnhäusern selbst angesehen. „Ich war bei den Bewohnern, als die noch die Erde aus dem Schlafzimmer geschaufelt haben.“ Dabei sei ihm gesagt worden, dass die Versicherung den Schaden bereits wenige Stunden nach dem Ereignis besichtigt habe. Den Bewohnern sei mitgeteilt worden, dass kein Versicherungsschutz bestehe, weil es sich bei dem Ereignis um eine Mure und nicht um eine – versicherte – Hangrutschung gehandelt habe.

Fellner: Hilfe durch Gutachten des Landes

Fellner apellierte an die Versicherungen, nicht auf den Begriffen herum zu reiten. „Eine Mure steht meist in direktem Zusammenhang mit einem Bach. Überall dort, wo ich informiert worden bin, waren es Hangrutschungen und keine Muren. Ich glaube, dass die Versicherungen aufgefordert sind, nicht auf solchen Begriffen herum zu reiten.“

In den meisten Fällen gebe es ein Gutachten des Landesgeologen, sagte Fellner. Er könne den betroffenen anbieten, dass ihnen diese Gutachten im Zuge der Amtshilfe über ihre Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. „Ich würde den Betroffenen auch raten, nicht gleich auf die Soforthilfe-Angebote einzusteigen. Ich habe ein Gespräch mit einem Insider geführt, der gesagt hat, es bestehe die Möglichkeit, dass – wenn man die Soforthilfe in Anspruch nimmt – irgendwo im Kleingedruckten steht, dass man damit auf weitere Ansprüche auf Schadensersatz verzichtet. Das sollte man vorher ganz genau überprüfen.“