Das Bundesdenkmalamt prüft, ob der Alte Platz als Ensemble unter Schutz zu stellen ist. Das Denkmalschutzgesetz definiert Ensembles als Mehrheiten von Gebäuden, die in einem geschichtlichen, künstlerischen oder kulturellen Zusammenhang stehen. Dieser Zusammenhang kann ein öffentliches Interesse begründen.
Alte Bürgerhäuser
Der Alte Platz wird von Bürgerhäusern, die im Kern großteils auf das 16. Jahrhundert zurückgehen – wie etwa das Haus Zur Goldenen Gans – und der barocken Dreifaltigkeitssäule bestimmt. Prägend sind auch die Palais der Familien Rosenberg-Orsini und Goëss sowie das ehemalige Stadtpalais Stampfer. Das Bundesdenkmalamt lud daher bereits am Montag die Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Informationsveranstaltung ein, um über das Vorhaben zu informieren.

Dem Bundesdenkmalamt ist der Dialog mit allen Betroffenen wichtig. Bei der Veranstaltung sagte Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ), die Erhaltung der schönen Altstadt bedürfe der Mitwirkung aller und Gespräche auf Augenhöhe. Ab Dienstag finden mit den Eigentümerinnen und Eigentümern Besichtigungen der Häuser am Alten Platz durch Amtssachverständige des Bundesdenkmalamtes statt. Auf dieser Grundlage wird ein Gutachten erstellt und ein Prüfverfahren eingeleitet.

„Erbe lebendig erhalten“
Christoph Bazil, Präsident des Bundesdenkmalamtes, sagte: „Die österreichische Kulturlandschaft ist auch durch eine Vielzahl von historischen Stadtkernen ausgezeichnet. Es ist unsere Aufgabe, dieses Erbe gemeinsam mit Eigentümerinnen und Eigentümern und den Gemeinden lebendig zu erhalten.“ In Österreich gibt es derzeit rund 80 denkmalgeschützte Ensembles von unterschiedlicher Größe. In Kärnten wurden zuletzt die Ensembles Gmünd und Friesach unter Denkmalschutz gestellt.