Landesgericht Klgaenfurt von außen
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Gericht

Bedingte Haft wegen Wiederbetätigung

Ein 17 Jahre alter Bursche ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Verhetzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll seine Hand zum Hitlergruß erhoben haben. Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess ausgeschlossen.

Der Verteidiger des 17-Jährigen hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, zum Schutz und im Sinne des weiteren Werdegangs seines Mandanten, sagte Verteidiger Michael Sommer. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik gab dem Antrag statt.

Staatsanwältin Johanna Schunn warf dem Burschen vor, von 2017 bis 2019 in Waiern und Feldkirchen seine rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und die Parolen „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen zu. Darüber hinaus habe er auf seinen Unterarmen SS-Runen, Hakenkreuze und die Zahl 88, die für „Heil Hitler“ steht, eintätowiert.

17-Jähriger vollinhaltlich geständig

Laut Jugendgerichtshilfe sei der Bursche bereits in jungen Jahren von seinem Stiefvater und Stiefgroßvater dahin gehend beeinflusst worden, Randgruppen als minderwertig zu erachten, führte Schunn aus. Im Laufe der Jahre sei er immer wieder und immer häufiger mit rechtsextremen Gesten aufgefallen, sagte die Staatsanwältin.

Darüber hinaus habe sich bei dem Jugendlichen immer deutlicher eine fremdenfeindliche Gesinnung manifestiert. So habe er in der Wohngemeinschaft Waiern seine Betreuerin, die aus der Dominikanischen Republik stammt, vor mehreren Zeugen beschimpft, was ihm auch die Anklage wegen Verhetzung einbrachte. Der 17-Jährige sehe ein, dass sein Verhalten ein Unrecht gewesen sei. Er zeige sich vollinhaltlich geständig, so sein Anwalt.

Zusätzlich Antifaschismustraining angeordnet

Das Schwurgericht verurteilte den 17-Jährigen wegen Wiederbetätigung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten. Der Bursche nahm das Urteil an, Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Zusätzlich zu der bedingten Haftstrafe – die mögliche Höchststrafe betrug fünf Jahre – ordnete der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Dumpelnik auch an, dass sich der Jugendliche einem Antifaschismustraining unterziehen muss. Im Rahmen dieses Trainings muss er auch nach Mauthausen fahren und das dortige Konzentrationslager besichtigen.