Ärztin bei Blutabnahme
pixabay/Antonio_Corigliano
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Chronik

Ungeschützter Sex trotz HIV: Prozess

Um vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten geht es am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt. Ein Mann aus dem Bezirk St. Veit an der Glan gestand, als HIV-Infizierter ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Er sagte aber auch, dass er niemanden anstecken könne.

Am ersten Verhandlungstag wolle sie sich einmal ein erstes Bild machen, sagte Richterin Michaela Sanin. Der 45 Jahre alte Pensionist erschien ohne Verteidiger und trat selbstsicher auf. 2012 habe er einen Schlaganfall mit Monaten im Koma gehabt. Damals sei auch sein Blut untersucht worden. Seither weiß er, dass er das HI-Virus in sich hat. Ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte er im Jahr 2017 mit einem jungen Mann. Er habe ihm erzählt, dass er HIV positiv sei, sagte der Angeklagte, der andere Mann bestritt das.

Angeklagter: Kann nicht anstecken

Wesentlich öfter hatte der Pensionist seither Sex mit seiner Lebensgefährtin. Die wisse seit zweieinhalb Jahren von der Krankheit und habe vor drei Wochen einen Test gemacht, der das Ergebnis „HIV negativ“ hervorbrachte.

„Ich bin nicht schuldig, weil ich nicht anstecken kann“, sagte der Angeklagte am Donnerstag mit fester Stimme auch in Richtung Staatsanwältin Gabriele Lutschounig. Er nehme zwei Tabletten täglich als Therapie und lasse sich alle drei Monate in Innsbruck gründlich untersuchen. Die Zahl der Viren in seinem Blut sei zu gering für eine Ansteckung. Das bestätigt auch ein medizinisches Gutachten.

Richterin: „Abstrakte Gefahr“

Laut dem Sachverständigen könne man aber nicht ausschließen, dass der Wert – zum Beispiel bei einer Magen-Darminfektion oder bei Drogenkonsum – steigt. Richterin Sanin spricht von einer abstrakten Gefahr. Da der Angeklagte darauf beharrte, dass er nicht schuldig sei, weil er niemanden anstecken könne, musste der Prozess vertagt werden. Beim nächsten Mal soll der Sachverständige befragt werden.