Wappen am Landesgericht Klagenfurt
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Chronik

Heilpädagoge wegen Missbrauchs verurteilt

Ein 66 Jahre alter Heilpädagoge ist am Mittwoch am Landesgericht in Klagenfurt von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er zeigte sich geständig, eine geistig beeinträchtigte Frau in einem Betreuungsheim, in dem er gearbeitet hat, zehn Jahre lang sexuell missbraucht zu haben.

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig warf dem Heilpädagogen aus Deutschland vor, mit seinem Opfer, einer heute 45 Jahre alten Frau, seit 2009 zehn Jahre lang regelmäßig Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Die Frau, die laut Gutachter auf dem Niveau eines drei bis sechs Jahre alten Kindes ist, sei schon vor ihrem Eintritt in die Betreuungseinrichtung von ihrem Vater sexuell missbraucht worden. Das Opfer sei schwer traumatisiert, es kenne zwar sexuelle Handlungen, könne aber keine Abwehrhandlungen setzen. Das Heim im Bezirk St. Veit an der Glan hätte ein sicherer Hafen für sie werden sollen.

Angeklagter: „Wir hatten uns einfach gern“

Staatsanwältin Lutschounig betonte, es habe bereits im Jahr 2012 Ermittlungen gegen den Angeklagten gegeben, und zwar wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an der Frau. Damals habe der Vorwurf aber nicht erhärtet werden können.

Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte, es sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er keine sexuelle Beziehung zur Klientin haben hätte dürfen. Der Angeklagte gab auch alles zu. Auf die Frage der Richterin nach dem Warum sagte er: „Wir hatten uns einfach gern.“ Seiner Lebensgefährtin, die ebenso wie er im gleichen Haus mit dem Opfer lebte, erzählte er aber nichts davon. Dies begründete er damit, dass er sonst „hinausgeflogen“ wäre.

Schokolade und Cola als Belohnung

Der Mann behauptete, das Opfer hätte Nein sagen können. Dabei blieb er auch, als ihm die Richterin vorhielt, dass die Frau auf dem Niveau eines kleinen Kindes sei. Für das Opfer gab es danach jeweils Schokolade als „Belohnung“, dies sei für die Frau etwas Besonderes gewesen, sagte die Gutachterin. Auch Cola und manchmal Bier soll sie als Belohnung bekommen haben.

Der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer wollte vom Angeklagten wissen, warum er mit dem Missbrauch nicht aufgehört hatte, nachdem es polizeiliche Ermittlungen gegen ihn gegeben hatte. Auf diese Frage gab der Mann, der bisher unbescholten war, keine Antwort.

Geständnis als Milderungsgrund gewertet

Als Milderungsgrund führte Roßmann das Geständnis des Mannes an. Damit habe er dem Opfer wenigstens eine Vernehmung als Zeugin erspart. Trotzdem habe er eine Unzahl von Verbrechen begangen, „denn jeder einzelne Missbrauch ist ein Verbrechen“. Der 66-jährige nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Das 45 Jahre alte Opfer war bei der Verhandlung nicht dabei. Sie leide an Angst und sei in Therapie, sagte eine Sachverständige.