Genrebild Alkoraser: Verschwommenes Bild von Händen am Lenkrad
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Verkehr

(Weiter-)Fahren ohne Schein: Gesetzeslücke

Ein in Kärnten lebender Außendienstmitarbeiter ist seit 35 Jahren ohne Führerschein unterwegs. Er wurde zwar mehrmals von der Polizei erwischt und musste Strafe zahlen, fuhr aber trotzdem immer wieder weiter. Gröbere gesetzliche Konsequenzen gibt es in so einem Fall nicht. Es gäbe laut Polizei in Kärnten immer wieder „schwarze Schafe“.

35 Jahre lang war der Kärntner Autofahrer ohne Führerschein unterwegs. Mehrmals erwischte ihn in der Vergangenheit die Polizei, mehrmals zahlte er bei Bezirkshauptmannschaften Strafe, doch immer wieder war der Außendienstmitarbeiter hauptsächlich beruflich auf Österreichs Straßen unterwegs. Am Abend ist er den Beamten im Salzburger Pongau erneut ins Netz gegangen – mehr dazu in 35 Jahre lang ohne Führerschein unterwegs (salzburg.ORF.at; 16.10.19).

Hans Peter Mailänder von der Kärntner Landesverkehrsabteilung, sagte, dass Fälle wie dieser relativ selten vorkommen. Häufiger sei es, dass sich Verkehrsteilnehmer – nachdem ihnen der Führerschein abgenommen wurde – trotzdem hinter das Steuer setzen und auf Kärntens Straßen unterwegs wären. Es handle sich dabei um kein Strafrechtsdelikt, das Vergehen werde mit einem Organstrafmandat geahndet. Die Strafhöhe sei unterschiedlich, sagt Mailänder.

Es werde unterschieden, ob jemand nur den Führerschein zu Hause vergessen, aber eine Lenkerberechtigung habe oder ob diese jemandem entzogen wurde und er trotzdem fahre oder ob der Betroffene überhaupt nie den Führerschein gemacht habe. In letzteren Fällen seien die Strafen deutlich höher.

Erneutes Fahren trotz Strafe nicht zu verhindern

Im konkreten Fall des Kärntners schritt die Polizei schon mehrfach ein und erstattete Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft. Laut Mailänder sei es nicht möglich, zu verhindern, dass ein Lenker ohne Lenkerberechtigung wieder ins Auto steige und selbst fahre: „Polizeilich bzw. behördlich wird das wohl kaum zu verhindern sein. Er wird eine Geldstrafe bekommen. Diese ist aber nicht damit verbunden, dass er zum Beispiel kein Auto zulassen kann. Auch wenn er kein Auto zulassen dürfte kann er immer noch auf Autos der Familie oder von Freunden zurückgreifen.“

Zulassungsbesitzer darf KFZ nur an Berechtigte übergeben

Ist jemand als Außendienstmitarbeiter mit einem Firmenwagen unterwegs, werde die betreffende Firma von der Polizei aus Datenschutzgründen nicht verständigt, wenn jemandem zum Beispiel der Führerschein abgenommen werde. Laut Mailänder stehe es in den Dienstverträgen, dass entsprechende Berechtigungen benötigt würden. "Die verkehrsrechtichen Vorschriften verlangen natürlich schon vom Zulassungsbesitzer, dass er sein Fahrzeug nur Personen überlässt, die eine entsprechende Lenkerberechtigung haben.

Elisabeth Rothmüller-Jannach von der Wirtschaftskammer, Sektion Transport und Verkehr, sagte dazu, wenn man sein Fahrzeug weitergebe, müsse man sich vergewissern, dass der Lenker eine Berechtigung habe. Wenn etwas passiere, sei das versicherungstechnisch ein Riesenproblem, weil ohne Führerschein kein Versicherungsschutz bestehe.