Gericht

Mitarbeiter eines Sozialbetriebs verurteilt

Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Sozialbetriebs in Kärnten und ein früherer Angestellter haben sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Betrugs und Untreue verantworten müssen. Sie waren geständig, Erlöse von bis zu 80.000 Euro an der Buchhaltung und damit am Fördergeber vorbeigeschleust zu haben.

Richter Oliver Kriz verurteilte beide Männer zu Geldstrafen. Der frühere Geschäftsführer muss 5.400 Euro Strafe zahlen (360 Tagessätze), der zweite Angeklagte wurde zur Zahlung von 3.000 Euro (200 Tagessätze) verurteilt. Die Nachfolgegesellschaft des Betriebs muss eine Verbandsbuße von 1.000 Euro (20 Tagessätze) bezahlen. Alle Angeklagten nahmen ihre Strafen an, Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth gab keine Erklärung ab, die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Schwarzgeld für Überstunden eingesetzt

Konkret ging es um einen Betrieb, der Skiservice anbot und das offenbar recht erfolgreich. Kunden waren Sporthäusern und Privatkunden. Profit zu machen war nicht Zweck des Betriebs. Daher hätte der Fördergeber, das Arbeitsmarktservice beziehungsweise der Bund, keine Überstunden genehmigt.

Daher legte der Geschäftsführer Sparbücher an, die über die Jahre mit den Erlösen aus dem Privatkundengeschäft gefüllt waren. Ihren Weg in die Buchhaltung fanden diese Gelder nicht, somit handelte es sich um Schwarzgeld. Damit wurden unter anderem Überstunden der Mitarbeiter bezahlt – ohne Versteuerung oder Sozialabgaben.

Weitere Forderungen über Zivilgericht einklagbar

Dem Geschäftsführer wurde außerdem Untreue vorgeworfen. Einmal soll er einem Mitarbeiter 500 Euro von dem Sparbuch gegeben haben, was er allerdings bestritt. Und außerdem soll Schwarzgeld in eine neu gegründete private Gesellschaft geflossen sein, die sich ebenfalls mit Skiservice befasste.

Die Republik schloss sich dem Strafverfahren mit 80.000 Euro an. Die Beschuldigten bestritten die Höhe des strafrechtlichen Schadens. Der Richter legte die schließlich mit 38.300 bis 48.300 Euro fest. Der Geschäftsführer akzeptierte lediglich 5.000 Euro. Mit den weiteren Forderungen wird es die Finanzprokuratur über das Zivilgericht versuchen müssen.