Angeklagter im Gerichtssaal
ORF/Konrad Weixelbraun
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Chronik

17 Jahre Haft für Mord an Mutter

Für den Mord an seiner 52-jährigen Mutter ist ein 21-Jähriger aus Ebenthal von einem Geschworenengericht in Klagenfurt zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Beim Prozess schwächte er die Mordabsicht ab, er sei betrunken und außer sich gewesen. Die Staatsanwaltschaft plädierte nach der Aussage von Sachverständigen auf vorsätzlichen Mord.

Die Geschworenen erkannten einstimmig auf vorsätzlichen Mord. Der 21-Jährige erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Ende März kam es in der Wohnung in Ebenthal zu einem Streit zwischen dem 21-Jährigen und seiner Mutter. Laut Staatsanwältin Schweiger hatte der Mann an jenem Abend getrunken gehabt, bevor er seine Mutter mit fünf Fausthieben und Schlägen mit einem Holzschemel tötete. Mit dem Holzschemel schlug er ihr auf Kopf, Brust und Rücken, insgesamt mindestens zwölfmal.

Angeklagter vor Gericht
ORF/Konrad Weixelbraun
Angeklagter vor Gericht

Schwierige Beziehung zwischen Mutter und Sohn

Der 21-Jährige rief kurz nach der Tat selbst die Polizei und behauptete zuerst, er habe seine Mutter tot in ihrem Bett gefunden, nachdem er durch einen lauten Krach wach geworden war. Als die Beamten eintrafen, sahen sie aber die schweren Kopfverletzungen und alarmierten die Kriminalpolizei. Der Sohn gestand schließlich die Tat. Der 21-Jährige hatte seine Mutter schon öfter verletzt, weshalb er auch schon mehrmals aus der Wohnung weggewiesen wurde.

Angeklagter zeigt Reue

Der 21-Jährige wuchs nach Aussagen von Staatsanwältin und Verteidiger in schwierigen Verhältnissen auf. Der Vater trank, was letztlich auch zur Trennung der Eltern führte. Der Sohn machte seine Mutter dafür verantwortlich, daher gab es öfter Streit. Trotz Lernschwierigkeiten schaffte er, wie sein Verteidiger ausführte, eine Tischlerlehre mit Lehrabschluss, wurde danach aber arbeitslos. Das verschärfte die Spannungen im gemeinsamen Haushalt, bis es am 29. März zur Eskalation kam. Vor Richter Dietmar Wassertheurer legte er ein Geständnis ab. „Alles, was ich getan habe, tut mir furchtbar leid.“ Irgendwann sei „alles geplatzt“, eigentlich habe er das nicht gewollt.

Mordabsicht vor Gericht abgeschwächt

Die Mordabsicht schwächte er allerdings gegenüber seinen Aussagen vor der Polizei deutlich ab. Er sei betrunken gewesen, an alle Details könne er sich nicht mehr erinnern. Richter Wassertheurer hielt ihm entgegen, dass er bei seinen ersten Aussagen die Absicht, seine Mutter zu töten, ganz klar ausgedrückt hätte. Er zitierte aus dem Polizeiprotokoll, wo er zu den Schlägen, die er ihr versetzt hatte, sagte: „Ich habe sie in diesem Moment von ganzem Herzen gehasst.“

Fünf wuchtige Faustschläge versetzte er ihr, die Frau wollte flüchten. Er schnappte sich einen Holzschemel, den er selbst angefertigt hatte, und schlug ihr, wie er aussagte, „mit voller Wucht“ gegen den Hinterkopf. „Ich hasste meine Mutter zu diesem Zeitpunkt und wollte, dass sie stirbt.“ Insgesamt zwölfmal schlug er mit dem Schemel zu. Laut Anklage war der 21-Jährige vor dem Schlafengehen noch einmal ins Zimmer seiner Mutter gegangen, um sich zu vergewissern, dass sie auch wirklich tot war. „Zur Sicherheit“ würgte er sie auch noch.

Richter: Mutter hatte Angst

Vor Gericht relativierte er die Tötungsabsicht mehrfach und versuchte, die Handlungen auf seinen Rausch auszureden. „Da war ich grantig und habe meine Wut ausgelassen.“ Richter Wassertheurer fragte, wie lange diese Wut schon in ihm gewesen sei. „Schon längere Zeit“, sagte der 21-Jährige. Ausgezogen sei er deshalb nicht, weil er weder Geld noch Wohnung gehabt habe. Er habe ständig nach Arbeit gesucht, aber keinen Job gefunden.

Seine Mutter habe ihm nie geholfen, sondern ihn ständig nur beschimpft und als unfähig bezeichnet. Der Richter hielt dem entgegen, dass er seine Mutter drei Monate vor der Tötung schon einmal geschlagen hatte und dafür auch verurteilt worden war. Trotzdem habe sie ihn wieder aufgenommen, sie habe ihm also sehr wohl geholfen. „Sie hat Sie aufgenommen, obwohl sie Angst vor Ihnen hatte.“

„Ich war völlig außer mir“

Staatsanwältin Schweiger versuchte herauszufinden, was sich der Angeklagte gedacht hatte, als die Mutter nach den ersten Schlägen weinend davongekrochen sei und er damit reagierte, noch härter auf sie einzuschlagen. „Weil ich so einen Grant gehabt habe, es komplett aus war mit mir, ich war ein anderer Mensch“, wiederholte der 21-Jährige. Bei den Befragungen kamen fast mantraartig immer wieder die Feststellungen „Sie hat mich nie mögen“ und „Sie hat mir nie geholfen“. Der Verteidiger skizzierte die schwierige Kindheit des Angeklagten, der vernachlässigt worden war.

Staatsanwältin: Vorsätzlicher Mord

Nach der Vernehmung der Sachverständigen plädierte Staatsanwältin Schweiger am Donnerstag beim Mordprozess in Klagenfurt auf vorsätzlichen Mord. Der 21-jährige Angeklagte habe seine Mutter zum Schweigen bringen wollen. Verteidiger Gernot Hobel plädierte auf Totschlag, es sei sicher kein vorsätzlicher Mord gewesen. Danach zog sich der Schwurgerichtshof zur Beratung zurück. Die Ausführungen waren für die Geschworenen teilweise schwer zu ertragen, manche hielten sich die Hände vor das Gesicht.

Vor den Plädoyers wurde das medizinische Gutachten erörtert. Das Opfer wies zahlreiche Verletzungen an Kopf, Brustkorb, Rücken und Gliedmaßen durch stumpfe Gewalteinwirkung auf. Zumindest zwölf Hiebe mit dem Schemel gab es laut Gutachter, es können auch mehr gewesen sein. Die Verletzungen im Gesichtsbereich sind offenbar auf Faustschläge zurückzuführen, von denen es mindestens fünf gegeben hatte. Der Gutachter konstatierte fortgesetzte Gewalt gegen den Kopf, wodurch im Gehirn Gefäße an zahlreichen Stellen eingerissen bzw. abgerissen sind, es kam zu Blutungen. Die Frau erlitt eine Hirnschwellung, die zum Tode führte. Dazu gab es Serienrippenbrüche, auch das Brustbein war gebrochen.

Gutachter: Zurechnungsfähig

Der psychiatrische Gutachter bezeichnete den Angeklagten als zum Tatzeitpunkt zwar alkoholisiert, aber durchaus zurechnungsfähig. Eine geistige Abartigkeit höheren Grades liege ebenfalls nicht vor. Was das Risiko einer zukünftigen Gewalttat des Angeklagten betreffe, sei dieses als gering einzustufen. Sein Verhalten sei ein „Wutausbruch in alkoholisiertem Zustand“ gewesen, der sich nicht mehr in einem Schlag, sondern in einer Sequenz von Gewalttaten entladen habe.