Die Besatzung des Hubschraubers rückte am 1. August 2017 kurz nach 20.00 Uhr aus, weil ein Bergsteiger auf der Erzherzog-Johann-Hütte über Herzbeschwerden klagte. Alarmiert wurde der Hubschrauber Martin 4 in Matrei in Osttirol. Der Pilot aus Niederösterreich, ein Flugretter aus Osttirol und ein Notarzt aus Deutschland machten sich trotz einbrechender Dunkelheit sofort auf den Weg zu der in 3.400 Meter Seehöhe liegenden Schutzhütte.
Als der Hubschrauber mit dem Patienten an Bord abheben wollte, kam es zu Problemen. Laut Pilot drückte eine heftige Windböe den Hubschrauber wieder nach unten. Das Fluggerät begann, sich immer schneller zu drehen, der Hubschrauber kippte dann zur Seite, die Rotorblätter wurden abgerissen. Patient und Arzt wurden damals leicht verletzt, der Hubschrauber wurde schwer beschädigt.
Ermittlungen ergaben Flugfehler
Zwei Jahre wurde ermittelt, wer und ob jemand schuld an dem Unfall hat. Jetzt steht laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt fest: „Da die bei dem Flugunfall verletzten Personen ausschließlich leichte Verletzungen mit unter 14 Tagen liegenden Folgen erlitten, kein technischer Defekt beim Hubschrauber vorlag und dem Beschuldigten kein grob fahrlässiges Handeln am Zustandekommen des Flugunfalls anzulasten ist, wurden die Ermittlungen laut § 88 Abs 1 StGB eingestellt.“

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Pilot zwar einen Flugfehler begangen, aber eine fahrlässige Körperverletzung sei ihm nicht nachzuweisen. Die Ermittlungen sind damit abgeschlossen, es gibt keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Keine Stellungnahme von Betreiber
Gegen den Piloten, einen Fluginspektor, wurde vor zwei Jahren ein Flugverbot verhängt. Er war bereits zuvor in Osttirol in ein Unglück verwickelt gewesen, bei dem ein Polizist ums Leben gekommen war. Ob dieses Flugverbot noch aufrecht ist, war von der Austrocontrol vorerst nicht zu erfahren. Auch eine Stellungnahme vom Betreiber des Rettungshubschraubers Martin 4, dem Salzburger Luftfahrtunternehmer Roy Knaus, war vorerst nicht zu bekommen.