Stall von der Luft aus
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Gericht

Bauer wegen Tierquälerei verurteilt

Ein 24-jähriger Wolfsberger ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei zu sieben Monaten bedingter Haft und 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Der Traum des Angeklagten vom Leben als Bauer endete für sieben Kälber tödlich, sie verhungerten.

Am Donnerstag legte der Angeklagte vor Richterin Sabine Roßmann ein Geständnis ab. Bauer zu werden sei der Traum des gelernten Zimmerers gewesen, und im vergangenen Jahr ging er daran, sich diesen zu verwirklichen. Er kaufte einem Geschwisterpaar ein Grundstück von 40 Hektar um 9.000 Euro ab, die er nicht hatte. Dort nagelte er aus Brettern Baracken zusammen und stellte darin Kälber ein.

Baracken nicht winterfest

Allerdings konnte er den Kaufpreis für das Grundstück nicht bezahlen, die Baracken waren von der Ausstattung her nicht als Stall geeignet, schon gar nicht im Winter. Als einige Kälber gesundheitliche Probleme hatten, kam der Mann nicht auf die Idee, einen Tierarzt zu holen. Sieben Kälber wurden im März tot gefunden, einige andere laut dem Amtstierarzt gerade noch gerettet. Der Kaufvertrag wurde rückabgewickelt und der Jungbauer hatte eine Anklage von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig wegen Betrugs und wegen Tierquälerei am Hals.

Probleme unterschätzt

Vor Gericht gab der Mann alles zu, er sei überfordert gewesen und habe die Probleme unterschätzt, meinte er. Einen Versuch, die Verantwortung für den Tod der Kälber auf deren Verkäufer zu schieben – er habe die Tiere nur einige Tage bei sich gehabt – widerlegten die peniblen Aufzeichnungen der Agrarmarkt Austria. Demnach hatte er die Kälber einen Monat lang in seinem Besitz gehabt, bevor sie starben. Das könne wohl sein, er könne sich nicht mehr so genau erinnern, sagte der Mann, als ihn Roßmann mit den Fakten konfrontierte.

Sie verurteilte den Bauern schließlich zu einer Geldstrafe von 300 Tagsätzen zu je fünf Euro sowie sieben Monaten bedingter Haft. Der Mann nahm das Urteil sofort an. Staatsanwältin Lutschounig gab keine Erklärung ab.