Ein Hirsch blickt in die Kamera
Thomas Jobst
Thomas Jobst
Tiere

Streit um Rotwildrandzonen

Im Raum Friesach und im oberen Görtschitztal regt sich Widerstand bei Jägern und Grundbesitzern gegen eine Verordnung der Jägerschaft. Es geht um eine Rotwildrandzone, die darin festgelegt ist. Bisher galt eine rotwildfreie Zone, nun darf Rotwild in die Reviere, es gibt schon 16 Beschwerden.

Die Veordnung zur Rotwildrandzone verlangt den Jägern einerseits strengere Fütterungsbestimmungen ab, andererseits soll nun Rotwild in dem Gebiet Einzug halten. Während örtliche Jäger und Grundbesitzer kein Rotwild in ihren Revieren haben wollen, ist die Kärntner Jägerschaft anderer Meinung. Sie geht davon aus, dass die Gegend für das Rotwild geeignet sei. Auch jetzt schon kommen Hirsche in diesen Revieren vor, sie mussten allerdings erlegt werden, weil die alte Verordnung hier eine rotwildfreie Zone vorsah.

Rotwild verursacht Schäden

Die Meinungen gehen so weit auseinander, dass ein Prozess am Verwaltungsgericht im Raum steht, denn es brachten 16 Jäger dort eine Klage ein. Betroffen sind Jagdgebiete im Raum Friesach, Zeltschach, Hüttenberg und Guttaring mit etwa 7.500 Hektar Wald. Einer der Beschwerdeführer ist Karl Maier: „Die Verhältnisse haben sich für das Rotwild nicht verbessert, eher verschlechtert. Das Rotwild hat dort oben im Winter keine Äsungsmöglichkeit, ohne massiven Schaden zu verursachen. Das Rotwild darf in diesen Gebieten ja nicht gefüttert werden, es macht Schäden an den forstwirtschaftlichen Kulturen. Wir haben Schälschäden, die enorme wirtschaftliche Auswirkungen haben.“

Durch die neue Verordnung sind Wildfütterungen jetzt abzuzäunen und zwar so, dass das zu duldende Rotwild nicht dazukommt, sondern nur die anderen Wildtiere. Die Landesjägerschaft will zum Konflikt nichts sagen, reagierte nun aber auf die Beschwerden beim Verwaltungsgericht reagiert. Landesjägermeister Walter Brunner leitete einen Diskussionsprozess mit den Jägern und Grundstückseigentümern ein.

Wildbiologe soll Gutachten erstellen

Allerdings will die Jägerschaft nicht von den Rotwildrandzonen abrücken, sagte er. Der Wildbiologe der Jägerschaft soll jetzt feststellen, ob die Reviere für das Rotwild geeignet seien. Beide Parteien haben nun um Verschiebung des ersten Verhandlungstermins gebeten. Beide Seiten hoffen auf einen Ausgang ohne Prozess, heißt es. Sonst wird sich neben dem Landesverwaltungsgericht auch der Verfassungsgerichtshof mit dem Fall befassen müssen.