Der Mann war vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann geständig. Die 17-Jährige habe er über das Internet kennengelernt. Als er einmal in der Nähe des Wohnortes der Jugendlichen gewesen sei, habe diese ihm angeboten, bei ihr zu übernachten, sagte der Angeklagte. „In ihrem Zimmer haben wir uns auf das Bett gesetzt und einen Film angesehen.“ Nachdem die 17-Jährige neben ihm eingeschlafen war, kam es zu dem Übergriff.
Richterin: Niemals über Schlafende hermachen
„Es gibt keine Situation, in der man sich über eine schlafende Person hermachen darf“, stellte Richterin Roßmann klar. Staatsanwältin Johanna Schunn betonte, dass keine Vergewaltigung angeklagt war. Der Tatbestand sei aber durch die „Ausnützung eines wehrlosen Zustandes“ erfüllt. Das hob auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung hervor. Der junge Mann sei schuldig, ganz gleich wie er sich durch die Einladung der Jugendlichen gefühlt habe.
Allerdings verwies die Richterin auf eine Reihe von Milderungsgründen wie die Unbescholtenheit des Angeklagten und sein umfassendes, reumütiges Geständnis, weshalb man mit der Geldstrafe und der bedingten Haftstrafe das Auslangen gefunden habe. Der 22-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Schunn gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtsgültig.