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Politik

Raumordnung: Rückwidmung bleibt Zankapfel

Das geplante Raumordnungsgesetz sorgt nach wie vor für Unmut bei den Bürgermeistern. Auch nach einem Treffen zwischen Vertretern des Gemeindebundes und des zuständigen Landesrates am Freitag bleibt die Rückwidmung ein Zankapfel.

Streitpunkt in der geplanten Novelle sind vor allem die entschädigungslosen Rückwidmungen. Das neue Raumordnungsgesetz soll ab Jänner die Zersiedelung der Ortschaften in Kärnten eindämmen. Ziel ist es, vor der Widmung neuer Grundstücke in Bauland bestehende Reserven zu nutzen oder auch rückzuwidmen. „Diese Rückwidmungen sind für mich ein rotes Tuch. Wir greifen da tief in das Eigentumsrecht jedes Einzelnen ein und das wird sich niemand gefallen lassen“, so der Bürgermeister von Finkenstein, Christian Poglitsch (ÖVP). Für ihn sei die entschädigungslose Rückwidmung nicht akzeptabel.

„Schwächen im Gesetz aufgezeigt“

Für den Gemeindebundpräsidenten Peter Stauber (SPÖ) sei hingegen eine Lösung in Sicht. „Ich denke, dass alle Themen, die uns bewegt haben, angesprochen wurden. Und sie werden künftig wohl berücksichtigt werden.“

Auch der Bürgermeister von Afritz und Vizepräsident des Gemeindebundes Max Linder (FPÖ), sagte nach dem Treffen, er sei froh, dass dieses Gespräch stattgefunden habe. Man habe die Schwächen des geplanten Gesetzes aufgezeigt und es wurde ihnen zugesagt, dass es eine Verbesserung gebe, so Linder. Der Gemeindebund soll nun – vor der Verabschiedung des Gesetzes – eine Stellungnahme verfassen.

Nicht gegen den Willen der Eigentümer

Der für die Raumordnung zuständige Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) sagte am Freitag nach dem Treffen, dass der Gesetzesentwurf für alle Gemeinden ausreichend Möglichkeiten biete. Allerdings: „Jeder wird wohl verstehen, dass Baulandwidmungen in der roten Zone künftig nicht bebaut werden dürfen.“

Die Gefahr, dass Baugründe im Siedlungsgebiet gegen den Willen der Eigentümer rückgewidmet werden müssen, sieht Fellner nicht. „Also die Sorge, dass ein Großvater für seine Enkeltochter in einem Siedlungsgebiet ein Bauland gewidmet hat und jetzt rückgewidmet wird, diese Sorge ist völlig umsonst.“ Denn jede Rückwidmung müsse sachlich begründet sein.