Babyhand auf Männerhand
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Chronik

Rechtsanspruch auf Papamonat in Kraft

Mit 1. September dürfen ausnahmslos alle Väter einen Monat lang zu Hause bei ihrem neugeborenen Nachwuchs verbringen. Bisher war das Angestellten im öffentlichen Dienst mit eigenen Regelungen im Kollektivvertrag vorbehalten. Finanziell attraktiv ist der Papamonat weiterhin nicht.

22 Euro und 60 Cent bekommen Väter im Papamonat pro Tag ausbezahlt. Der Rechtsanspruch ändert nichts daran, dass mit 700 Euro ausgekommen werden muss. „Aus der Beratungspraxis kann ich sagen, wenn man das anspricht und sagt, der Bezug ist 700 Euro im Monat, wird auch sehr oft von den Vätern gesagt, dann überlege ich mir das noch einmal, weil vielleicht steige ich besser aus, wenn ich einen Teil meines Gebührenurlaubs konsumiere, oder vielleicht einen Pflegeurlaub konsumiere, was finanziell sicher attraktiver ist“, so die Arbeitsrechtsexpertin Eva-Maria Sobej von der Arbeiterkammer.

Arbeitgeber vor Geburtstermin informieren

Übernehmen Väter einen Teil der Elternkarenz und beantragen Kindergeld, werden die 700 Euro wieder abgezogen. Das war auch bisher schon so. In diesem Bereich sieht der Gesetzgeber offenbar keinen Verbesserungsbedarf. Der Vorteil ist, durch den Rechtsanspruch dürfen Arbeitgeber den Papamonat nicht mehr einfach ablehnen und Väter haben einen Kündigungsschutz. „Die Leistung nennt sich Familienzeitbonus. Zuständig ist immer der Sozialversicherungsträger, dort muss ich den Antrag auch abgeben“, so Sobej.

Versicherungsrechtlich ist der Papamonat laut AK einem Sonderurlaub gleichzusetzen und dienstrechtlich auch anrechenbar. Trotz Abmeldung durch den Arbeitgeber ist man krankenversichert. Voraussetzung für den Papamonat ist, dass der Arbeitgeber drei Monate vor dem Geburtstermin informiert wird und dann ein zweites Mal spätestens eine Woche nach der Geburt. Laut Sobej muss der Papamonat innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt konsumiert werden. 29 Anträge auf den Papamonat wurden laut Statistik im April 2019 bei der Kärntner GKK gestellt.