Gezeichnete Krone Sujet
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Des Adels Streit ums „von“ und „zu“

Die Titulierung Heidi Goess’-Hortens als „Gräfin“ sorgt für Diskussionen. Adelstitel sind seit genau 100 Jahren in Österreich verboten. Einige ehemalige Adelige versuchen dennoch, sich ihren Namenszusatz als „Gräfin“, „Baron“ oder „Erzherzog“ zu erstreiten.

Wie berichtet soll Goess-Horten der Landesorden in Gold verliehen werden. Auf der offiziellen Einladung des Landes wird die Milliardärin als „Gräfin“ bezeichnet – mehr dazu in Milliardärin Horten als „Gräfin“ tituliert. Adelstitel sind seit genau 100 Jahren in Österreich verboten, denn 1919 – nach dem ersten Weltkrieg – ist das „Adelsaufhebungsgesetz“ in Kraft getreten.

Bei Vergehen droht Strafe von „20.000 Kronen“

Egal also ob Gräfin, Baron, Erzherzog oder „von" und zu“ – österreichischen Staatsbürger ist es nicht erlaubt, in ihrem Namen Adelsbezeichnungen zu führen. Wer sich nicht daran hält, dem droht Strafe. Im Gesetz ist das Strafmaß allerdings in Kronen angegeben. Genau das hat heuer im März dafür gesorgt, dass Karl Habsburg – der im Vorjahr wegen seiner Homepage „karlvonhabsburg.at“ anonym angezeigt worden ist – keine Strafe zahlen muss. Denn die Behörde sei außerstande gewesen, ein Strafmaß festzulegen, da der Strafrahmen von 20.000 Kronen niemals angepasst worden ist.

Grazer Gerichtsstreit um „von“ im Namen

In Graz haben im Vorjahr sechs Bürger Post vom Magistrat erhalten – und zwar ist ihnen ein Bescheid zur Änderung des Familiennamens zugestellt worden. In einem Fall ist es um das „von“ vor dem Familiennamen gegangen. Der Betroffene hatte Beschwerde eingelegt, allerdings erfolglos. Der Mann kämpft nun vor dem Verfassungsgerichtshof darum, sein „von“ behalten zu dürfen.

Erfolgreich war hingegen eine Grazer Familie. Sie dürfen weiterhin ein „von der“ vor dem Familiennamen führen. Ihnen ist es gelungen zu beweisen, dass ihr Familienname nicht von adeliger Abstammung, sondern eine Herkunftsbezeichnung ist. In Klagenfurt gab es in den vergangenen Jahren keine solchen Namens-Berichtigungsverfahren, heißt es aus der zuständigen Magistratsabteilung.

Deutsche dürfen in Österreich adelig sein

Das Adelsaufhebungsgesetz gilt nur für österreichische Staatsbürger. In Deutschland etwa dürfen Adelstitel als Teil des Namens geführt werden. Daher werden auch hierzulande immer wieder Stimmen laut, man möge Adelstitel wieder einführen.

Das hat etwa der Kärntner Gutsbesitzer Ulrich Habsburg- Lothringen vor einigen Jahren gefordert mit dem Argument, der Adel sei ein wichtiger Teil in der Geschichte. Außerdem müsse eine Gleichstellung der Adelstitel innerhalb der EU früher oder später ohnehin kommen. In Österreich wären von der Wiedereinführung der Adelstitel etwa 50.000 Menschen betroffen, die hauptsächlich dem Klein- und Beamtenadel angehören, so Habsburg-Lothringen in einem Interview mit der Zeitung „Kurier.“