Gericht

„Amokfahrer“ zu bedingter Haft verurteilt

Ein 33 Jahre alter Mann ist nach einer „Amokfahrt“ in Spittal an der Drau mit zwei verletzten Polizisten nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft auf drei Jahre Probezeit und zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden.

Der Mann war wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung angeklagt – das waren aber nur einige der Vergehen, wegen derer sich der 33 Jahre alte Mann aus Spittal am Montag vor Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten musste.

Angeklagter vor Gericht
ORF
Der Angeklagte vor Richter Liebhauser-Karl

Der Richter hatte sichtlich damit zu tun, dem Gedächtnis des Angeklagten auf die Sprünge zu helfen. Der 33-Jährige saß mit tiefhängenden Schultern und kopfschüttelnd vor Liebhauser-Karl. Seine Version: Er habe keine Erinnerung mehr an die Verfolgungsjagd. Das sei aber schon bedenklich, entgegnete Liebhauser-Karl mit Blick auf den dicken Akt voll mit Lichtbildern, die die fast einstündige Amokfahrt dokumentieren.

Verfolgungsjagd mit acht Polizeistreifen

Am 18. Mai kurz nach Mitternacht fiel der Oberkärntner auf der Katschberg Straße in Spittal an der Drau einer Polizeistreife auf, weil er in Schlangenlinien fuhr. Als der Mann den Polizeiwagen bemerkte, gab er Gas und ließ sich auch nicht durch Blaulicht und Folgetonhorn stoppen.

50 Minuten dauerte die Flucht, insgesamt acht Polizeistreifen verfolgten den Mann, der schließlich auf die Tauernautobahn auffuhr. Dort gelang es der Polizei schließlich, den Autofahrer zu stoppen – mehr dazu in Alko-Lenker flüchtete vor acht Polizeistreifen (kaernten.ORF.at; 18.5.2019).

Angeklagter entschuldigte sich bei Polizisten

Bei seiner Einvernahme, die wegen 1,8 Promille Alkohol im Blut des jetzt Angeklagten erst im Laufe des darauf folgenden Tages erfolgen konnte, sprach dieser laut einem Gerichtssprecher selbst von einer „Amokfahrt“. Beim Prozess nannte der 33-Jährige sein Handeln eine große Dummheit.

Bevor die Polizisten nach ihren Aussagen am Montag den Gerichtssaal verließen, streckte ihnen der 33-Jährige seine Hand entgegen und entschuldigte sich. Zuvor hatte er jeweils 1.000 Euro im Gerichtssaal für die Beamten hinterlegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.