Landesgericht Klagenfurt außen
ORF
ORF
Gericht

300.000 Euro entlockt: Haft für Rumänin

Wegen schwerem gewerbsmäßigen Betruges wurde heute eine Rumänin vor dem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht nicht rechtskräftig zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Die Frau soll zwei Männer zur Gewährung von mehreren Darlehen verleitet haben. Der Gesamtschaden beträgt mehr als 300.000 Euro.

Es ist die Mitleidsmasche, mit der die ehemalige Prostituierte die Männer köderte. Dem einen erzählte sie, dass sie ein todkrankes Kind und eine kranke Mutter habe. Dem anderen, dass sie an Brustkrebs erkrankt und außerdem ihr Bruder bei einem Verkehrsunfall gestorben sei. Beiden Männern entlockte die Frau zwischen April 2016 und März 2017 insgesamt mehr als 300.000 Euro, natürlich mit dem Versprechen, alles zurückzuzahlen.

In Rumänien klicken die Handschellen

Einer der Geschädigten zahlte der Frau fast 43.000 Euro, er will das Geld zurück. Der zweite Mann, ein ehemaliger Bundesheer Angehöriger, will kein Geld zurück. Er war im Auslandseinsatz und hat dort für die Frau sogar in die Kassen des Bundesheeres gegriffen, 200.000 Euro entnommen und büßt bis heute dafür. Er sitzt wegen Veruntreuung im Gefängnis. Zuletzt lebte die Angeklagte in Rumänien. Ein europäischer Haftbefehl wurde erlassen, im April klickten die Handschellen.

Acht Monate unbedingte Haft

Vor dem Schöffengericht zeigte sich die Angeklagte voll geständig. Sie habe in der Zwischenzeit ein Kind geboren und bittet um ein mildes Urteil. Der Schöffensenat verurteilte die Frau zu 24 Monaten Haft, 16 davon bedingt. Sie muss also für acht Monate ins Gefängnis. Als Milderungsgründe führte Richter Oliver Kriz ihre Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis an. Erschwerend wirke die Gewerbsmäßigkeit und der hohe Schaden ihrer Tat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.