Chronik

Gerichtspräsident: Ermittlungen eingestellt

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz gegen den Präsidenten des Landesgerichts Klagenfurt, Bernd Lutschounig, sind eingestellt worden. Lutschounig war vom Ex-Hypo-Vorstand Tilo Berlin, bzw. von seinem Bruder und Verteidiger Malte, wegen Befangenheit angezeigt worden.

Berlin hatte Bernd Lutschounig Befangenheit vorgeworfen, weshalb er die Richter für die diversen Hypo-Prozesse nicht hätte zuteilen dürfen. Hintergrund ist, dass Lutschounigs Frau als Staatsanwältin in Klagenfurt arbeitet und an staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall Hypo beteiligt war. Laut Malte Berlin sei Lutschounig bei der Richtereinteilung befangen gewesen und damit sei dies Amtsmissbrauch. Das würde dazu führen, dass sämtliche Hypo-Urteile nichtig seien – mehr dazu in Heta will Millionen von Tilo Berlin zurück (kaernten.ORF.at; 1.2.2019).

„Kein strafrechtlich relevantes Verhalten“

Die Staatsanwaltschaft Graz sah die Sache anders. Das Verfahren gegen Lutschounig und andere sei eingestellt worden, „weil die Beschuldigten nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Gesetze gehandelt haben und daher ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht festgestellt werden konnte“, wie die Behörde am Mittwoch in einer Aussendung bekannt gab. Am Landesgericht Klagenfurt hatte man die Anzeige von Anfang an als taktisches Manöver gewertet, derartige Vorwürfe würden häufig erhoben.

So versuchte Malte Berlin beim Auftakt eines Zivilprozesses, in dem die Hypo-Abbaugesellschaft Heta von Tilo Berlin die Rückzahlung von 2,57 Mio. Euro fordert, eine Unterbrechung des Zivilprozesses zu erwirken. Als Begründung führte er das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Lutschounig ins Treffen. Die Richterinnen lehnten dieses Ansinnen umgehend ab.