Er habe mit dem Alkohol übertrieben, rechtfertigte sich der 48-Jährige vor dem Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi. Der Mann war zu den Vorwürfen geständig. Er hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls drei Promille, stellte die Polizei fest – den Hitlergruß hatte er direkt vor einer Polizeibeamtin ausgeführt. Er habe provozieren und im Mittelpunkt stehen wollen, sagte er aus.
In dem Moment habe er „nicht normal überlegt“. In Kroatien würde man einen Hitlergruß „viel milder“ betrachten, was er gemacht hatte, sei aber jedenfalls eine „große, große Dummheit“ gewesen. Er wolle sich auch bei der Polizei entschuldigen und bereue es, wenn er die Gefühle von anderen Personen mit seinem Verhalten verletzt habe, sagte der Mann.
Staatsanwalt: „Bewusste Geste“
Der 48-Jährige, der seit seiner Festnahme im Mai in Untersuchungshaft saß, betonte immer wieder, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, welche Folgen sein Verhalten haben würde. Staatsanwalt Christian Pirker verwies in seinem Plädoyer auf den genauen Ablauf: So war die Gedenkveranstaltung schon beendet gewesen, die Menschenmassen strömten zu den Bussen – da blieb der 48-Jährige stehen, drehte sich zu einer Polizistin um und streckte die Hand zum Hitlergruß – für Pirker eine bewusste Geste gegenüber einem Staatsorgan.
Verteidiger Günther Clementschitsch führte an, dass sein Mandant durch die Teilnahme an dem Treffen „aus seinem eintönigen Leben“ ausbrechen wollte. Die Tat sei aus seiner Sicht nicht politisch motiviert gewesen, sondern aus Frust heraus geschehen – „wobei das dem Verhalten natürlich nichts von seiner strafrechtlichen Relevanz nimmt“. Das Gedenktreffen in Bleiburg müsse man differenziert betrachten, immerhin würde auch gewählte kroatische Politiker daran teilnehmen.
Einstimmiger Schuldspruch
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Als Milderungsgründe führte Kugi die Enthemmung durch die Alkoholisierung ins Treffen, auch seine Unbescholtenheit und das Geständnis war dem Mann zugutegekommen. Allerdings merkte der Richter an, dass mit der unbedingten Haftstrafe von zwei Monaten auch dem generalpräventiven Aspekt genüge getan wurde: „Die Veranstaltung am Loibacher Feld hat eine große Außenwirkung.“
Kroate wird abgeschoben
Der Kroate war der einzige Teilnehmer des heurigen Treffens, der wegen des Verdachts der Wiederbetätigung festgenommen wurde. Im vergangenen Jahr waren fünf Teilnehmer am Kroatentreffen wegen Wiederbetätigung verurteilt wurden. Das Urteil beträgt 18 Monate Haft, davon zwei unbedingt, es ist rechtskräftig. Der 48-Jährige wurde bereits enthaftet, er wird aus Österreich abgeschoben und hat ein lebenslanges Aufenthaltsverbot, so das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen.