Politik

Neues Raumordnungsgesetz gegen Zersiedlung

Nach intensiven Verhandlungen und langen Vorbereitungen geht der Entwurf des neuen Kärntner Raumordnungsgesetzes nun in Begutachtung. Die Regierungsparteien einigten sich darauf, dass die Zersiedlung künftig eingedämmt und Orts- und Stadtkerne dafür gestärkt werden sollen.

In Kärnten gibt es 8.000 Hektar unbebautes, aber gewidmetes Bauland, sagte Landesrat Daniel Fellner (SPÖ). Er ist Referent für Raumordnung und Gemeindeplanung und schickt nun den Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes in Begutachtung, mit einigen Veränderungen zum bestehenden Gesetz.

„Änderung wird jedem weh tun“

„Wenn man etwas radikal verändern will, dann wird das weh tun, jedem weh tun und nicht nur einzelnen Gruppen, da sagen wir aber auch mit dem Koalitionspartner (ÖVP; die Red.): Ja, das wollen wir angehen und hier entgegen wirken“, sagte Fellner.

Neue Widmungen werden ohnehin nur mehr befristet auf zehn Jahre erteilt. Künftig soll es möglich sein, auch jene Grundstücke, die bereits seit Jahrzehnten als Bauland gewidmet sind, rück zu widmen, wenn nicht innerhalb der nächsten zehn Jahre gebaut wird.

Rückwidmung nicht bebauter Grundstücke

Die Möglichkeit der Rückwidmung betreffe vor allem Grundstücke am Land. Landtagsabgeordneter Herbert Gaggl (ÖVP) ist auch Bürgermeister in Moosburg. Er sagte, Bauland im Ortskern sei sehr wichtig, dort wolle man ja verdichten und bauen. „Wenn ich jetzt eine 40 bis 50 Jahre alte Widmung im Grünen habe und das in die Entwicklung der Gemeinde und Gesellschaft nicht hinein passt, dann muss man überlegen, welche Maßnahmen man hat, wie kann man das ändern.“

Mit dem neuen Raumordnungsgesetz sollen Gemeinden künftig auch Siedlungsschwerpunkte festlegen können.Die Begutachtungsfrist beträgt sechs Wochen. In Kraft treten soll das neue Raumordnungsgesetz Anfang nächsten Jahres.

FPÖ: Nein zu Rückwidmung

Ein klares „Nein“ zum neuen Raumordnungsgesetz kam am Mittwoch von der FPÖ. Die Freiheitlichen sagten, sie sehen darin einen Anschlag auf den ländlichen Raum. Die geplanten Rückwidmungen seien eine indirekte Enteignung.

Das Team Kärnten ließ in einer Aussendung wissen, dass man die Grundabsicht des Raumordnungsgesetzes mittrage. Die Strafbestimmung Widmungsabgabe sei ein No-Go, so Gerhard Köfer. Der Zersiedelung sei der Kampf anzusagen, leider komme das Gesetz um Jahre zu spät. Im Landtag werde man zustimmen, so Köfer.