Verkehr

Stromzulieferleitung: ÖBB erwägen Berufung

Die ÖBB wollen gegen das Urteil des Klagenfurter Landesgerichts berufen, wonach es für eine 110 KV-Leitung, die von Villach Warmbad bis St. Veit/Glan über fast 3.000 Grundstücke führt, keine Betriebsbewilligung gibt. Weitere Antworten blieben sie mit Hinweis auf das laufende Verfahren am Dienstag schuldig.

Gibt es nun eine Betriebsbewilligung für die Leitung oder nicht? Laut dem Anwalt des Klägers verabsäumten es die ÖBB in den vergangenen 60 Jahren, um die notwendige Betriebsbewilligung für die Hochspannungsfreileitung anzusuchen, die die Bahnstrecke zwischen Villach und St. Veit an der Glan mit Strom versorgt. Auch die Volksanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass die mit der Vollziehung des Eisenbahngesetzes betrauten Behörden es unterlassen haben, den bewilligungslosen Betrieb festzustellen und Konsequenzen daraus zu ziehen.

Beratung über weitere Maßnahmen

Auf die Frage, ob es eine Betriebsbewilligung gibt, sagte ÖBB-Sprecher Christoph Posch, es werde gerade das Urteil geprüft; dann werde über die weiteren Maßnahmen beraten. Aus ÖBB-Kreisen ist zu hören, dass gegen das Urteil berufen werden soll.

Laut einem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien dürfen die ÖBB das Grundstück des Mannes aus Wernberg überspannen, aber maximal in einer Höhe von bis zu 13,2 Meter über dem Bodenniveau. Tatsächlich sei die Leitung aber an gewissen stellen in einer Höhe von knapp 24 Metern über dem Grundstück gespannt. Der Grundstücksbesitzer klagte und bekam nun vom Landesgericht Klagenfurt Recht. Die Freileitung müsse nun binnen 90 Tagen entfernt werden.

ÖBB: Versorgung jedenfalls gedeckt

Tritt dieser Fall wirklich ein, habe das keine Auswirkungen auf die Stromversorgung der Bahnstrecke, sagt Christoph Posch. Die Versorgungssicherheit sei gewährleistet. „Wir produzieren über 30 Prozent des Stromes hausintern mit eigenen Kraftwerken. Wir haben Wasserkraftwerke, die saubere Energie für die ÖBB liefern.“ Zudem werde Strom aus den öffentlichen Netzen bezogen.

Übertragungsleitungen wie diese hätten den Sinn, das Netz mit Strom zu versorgen. Das System sei ringförmig aufgebaut. Dadurch könne die Bahnstrecke von zwei Seiten aus versorgt werden.