Angeklagter vor Richter bei Mordprozess am Landesgericht Klagenfurt
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Chronik

Freundin erstochen: Lebenslange Haft

Jener 33 Jahre alte Villacher, der im Oktober 2018 in Liebenfels seine Lebensgefährtin getötet hatte, ist am Donnerstag von einem Geschworenengericht in Klagenfurt des Mordes schuldig gesprochen worden. Er erhielt lebenslange Haft und soll in eine Anstalt eingewiesen werden.

Kreidebleich, aber gefasst saß der 33 Jahre alte Villacher am Donnerstag auf der Anklagebank. An die Tat im Oktober letzten Jahres in Liebenfels könne er sich nicht genau erinnern, sagte er. Er wisse schon, das was war, die zahlreichen Messerstiche habe er aber nicht wahrgenommen.

Das 36 Jahre alte Opfer hatte laut Gutachten keine Überlebenschance. Insgesamt wurden 29 mit Vehemenz ausgeführte Einstiche festgestellt. Schon fünf davon wären tödlich gewesen. „Was sagen Sie dazu?“, fragte der Vorsitzende des Schwurgerichtshofs, Richter Dietmar Wassertheurer, den Angeklagten. „Das ist schlimm, unvorstellbar“, antwortete er, aber er könne sich an all das nicht erinnern.

Bereits vor Tat musste Polizei einschreiten

Der Mann hat bereits mehrere Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten und musste auch Haftstrafen verbüßen. Die Beziehung zum späteren Opfer lief auch nicht ohne Vorfälle. Rund einen Monat vor der Tat musste die Polizei bereits einmal einschreiten. Der Mann hatte die 36-Jährige mit einem Messer bedroht, weil sie mit Freundinnen ausgehen wollte. Die Folge war ein Betretungsverbot.

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Polizei musste nach Beziehungsstreit einschreiten

Knapp einen Monat später suchte der technische Zeichner aber wieder die Wohnung der Frau auf. Zuvor hatte er einen Abschiedsbrief geschrieben, er drohte gegenüber der Ex-Partnerin, sich um zubringen. In der Wohnung eskalierte dann die Situation. Der Polizist, der den Anruf der Frau entgegennahm, schilderte, dass die Frau zuerst mit normalem Ton geredet hätte, kurze Zeit später wären aber panische Hilferufe, danach Schreie zu hören gewesen. Als die Einsatzkräfte wenige Minuten später bei der Wohnung ankamen, lag die Frau blutüberströmt im Eingangsbereich der Wohnung.

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Sohn bekam Tat mit

​Der Angeklagte gab am Donnerstag zwar zu, die Tat begangen zu haben – umbringen wollte er die Frau aber nicht, betonte er. Zur Zeit der Tat war auch der acht Jahre alte Sohn in der Wohnung. Vor der Attacke hatte er ihr auch damit gedroht, den Sohn umzubringen, wenn sie sich nicht mehr zu einer Beziehung umstimmen ließe. Der Achtjährige hatte vom Wohnzimmer aus die Tat mitbekommen.​

Emotional war die Aussage der Schwester des Opfers. Sie beschrieb unter anderem die schreckliche Situation, in welcher sich ihre Familie nach wie vor befinde.

Gutachter geht von massiver Störung aus

Während die Staatsanwaltschaft die Tat als Mord anklagte, plädierte die Verteidigung auf Totschlag. Ein Gerichtspsychiater stellte fest, dass der 33-Jährige jedenfalls zurechnungsfähig gewesen ist. Er hätte aber eine massive Persönlichkeitsstörung, dass die Gefahr besteht, dass er in einer ähnlichen Situation ähnlich reagiere. Deshalb empfahl der Psychiater auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen befanden ihn des Mordes schuldig. Er erhielt lebenslange Haft und soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden. Der Verteidiger meldete Nichtigkeit und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.