Bischof Alois Schwarz in der Kirche
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Chronik

Neue Berichte in Causa Schwarz

In der Causa rund um Kärntens Ex-Bischof Alois Schwarz hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien einen weiteren Vorhabensbericht mit mehreren Themen fertiggestellt und an die Oberbehörden weitergeleitet. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Untreue und des schweren Betruges.

Bezüglich der Verdachtsmomente des schweren Betruges und allfälliger anderer strafbarer Handlungen wird im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag für das Schloss Rosenbichl in der Gemeinde Liebenfels ermittelt, bestätigte WKStA-Sprecher Rene Ruprecht, auf ORF-Anfrage. Genaueres zum Inhalt des Berichtes dürfe er aber nicht sagen.

Ob die Ermittler Beweise für die Vorwürfe gegen Schwarz gefunden haben oder nicht, werde man nämlich erst sehen, wenn der Akt von den Oberbehörden – der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Weisungsrat im Justizministerium – zurück ist. Wie lange das dauert, kann nicht genau gesagt werden, heißt es von der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Selbstanzeige wegen Grundstücksgeschäfts

Der zweite Akt befasst sich mit Vorwürfen der Untreue im Zusammenhang mit Dienstverträgen von Mitarbeitern der Diözese Gurk. Auch hier wird gegen Schwarz und mehrere weitere Personen ermittelt, bestätigte der WKStA-Sprecher.

Geprüft wird derzeit auch eine Selbstanzeige der Diözese, bei der es um eine Abgabenhinterziehung geht. Hintergrund ist ein Grundstücksgeschäft der Diözese unter dem damaligen Bischof Schwarz und des Waffenproduzenten Gaston Glock. Hier steht ein Bericht jedoch noch aus.

Keine weiteren Ermittlungen wegen Jagdeinladungen

Vom Tisch sind hingegen Ermittlungen zum Thema Jagdeinladungen in das Ferienhaus des Bischofs auf der Flattnitz. Die WKStA prüfte Einladungen Schwarz’ an zwei Amtsträger auf ihre strafrechtliche Relevanz. Ein Anfangsverdacht bestätigte sich – mangels Vorliegens eines entsprechenden Tatvorsatzes – jedoch nicht. Weitere Ermittlungen bleiben deshalb aus, so Ruprecht.

Schwarz, der jetzige Bischof von St. Pölten, hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen – für ihn und alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.