Landesgericht Klagenfurt außen im Sommer
ORF
ORF

Causa Seenkauf: Anklage rechtskräftig

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Seenkauf ist rechtskräftig. Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichtes, bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des „Standard“.

Zwei Personen und einer Firma werden Bestechung, Untreue und Betrug vorgeworfen. Einer der Angeklagten hatte Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, diesen allerdings in der letzten Woche zurückgezogen, womit die Anklage rechtswirksam geworden ist. Einen Verhandlungstermin gibt es vorerst nicht. Der Prozess wird aber jedenfalls am Landesgericht in Klagenfurt stattfinden.

Laut Anklage erhielt Haider Kick-back-Zahlung

Die Causa Seenkauf dreht sich um ein Geschäft im Jahr 2007 – damals kaufte das Land Kärnten dem ÖGB zwei Kärntner Seen und einige Immobilien ab. Abgewickelt wurde der Verkauf über die Firma Aucon. Laut Anklage verlangte – und erhielt – der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider dafür eine Kick-back-Zahlung.

Konkret lautet der Vorwurf der WKStA, dass die Angeklagten „dem damaligen Landeshauptmann von Kärnten für sein parteiliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kärntner Seeliegenschaften Zahlungen versprochen und teilweise auch zugewendet haben“.

Angeklagte durch Bestechung an Untreue beteiligt

Durch diese Bestechung hätten sie sich an der Untreue des ehemaligen Landeshauptmannes beteiligt. „Die Untreuehandlungen des ehemaligen Landeshauptmannes bestanden darin, dass das Vermittlungshonorar für den Verband eine Kick-back-Zahlung für ihn beinhaltet hatte. Weiters wird gegen die Angeklagten der Vorwurf des Betruges durch Verrechnung eines im Umfang der Kick-back-Zahlung überhöhten Honorars für die Beratungs- und Maklertätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf der Seeliegenschaften erhoben.“