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Chronik

Frauenbande: Drittangeklagte enthaftet

Die Drittangeklagte der okkulten Frauenbande wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das ist bei der Haftprüfung am Montag beschlossen worden. Den drei Frauen wird Mord, Anstiftung zum Mord, Brandstiftung und Betrug in Millionenhöhe vorgeworfen.

Die 61 Jahre alte Drittangeklagte, die von Anwalt Martin Prett vertreten wird, konnte die Justizanstalt noch am Montag verlassen. Sie wird enthaftet, weil keine „unmittelbare Tatbegehungsgefahr“ besteht. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Graz eingelegt, aufschiebende Wirkung hat diese Beschwerde allerdings nicht. Die 61-Jährige muss sich künftig einmal pro Woche bei der Polizei melden.

Zwei Mitglieder des Trios bleiben weiter in Untersuchungshaft. Es handelt sich um die 48 Jahre alte Hauptangeklagte, den mutmaßlichen Kopf der Bande, und die 44 Jahre alte Zweitangeklagte.

Prozessbeginn noch im Sommer zu erwarten

Die nächste Haftprüfung findet am 16. September statt – falls zu diesem Zeitpunkt nicht schon der Prozess begonnen hat. Es wird damit gerechnet, dass die Anklageschrift noch im August ausgearbeitet und zugestellt wird. Erst Ende letzter Woche wurden die psychiatrischen Gutachten präsentiert, demnach sollen alle drei Frauen zurechnungsfähig sein.

Anwalt: Strategie baut auf Milderungsumständen auf

Womit für Hans Gradischnig, den Anwalt der Hauptbeschuldigten 48 Jahre alten Frau, bereits die Strategie für den bevorstehenden Prozess feststeht: "Meine Strategie wäre eindeutig, aber ich weiß nicht, ob meine Klientin da mitspielt. Denn aufgrund der gesamten Situation vermeine ich, dass es Milderungsumstände braucht, damit die Strafe nicht gravierend schlecht ausfällt und dazu braucht sie das Geständnis, dass sie eine krankheitswertige Persönlichkeitsstörung hat, könnte ein Milderungsgrund sein und dass sie sie Taten nicht ausgeführt hat, sondern nur Anstifterin war.“

Bei Urteil sei Einweisung wahrscheinlich

Nach dem Gutachten, so Gradischnig, werden die Erst- und die Zweitangeklagte bei einem Urteil in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen: "Nicht deshalb, weil sie zurechnungsunfähig sind, sondern eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen“, so Gradischnig.

Das Trio wurde am 25. November des Vorjahres nach einer Serie von Brandstiftungen in Wernberg verhaftet. Die drei Frauen sollen unter anderem für den Tod einer 72 Jahre alten Pensionistin in Villach verantwortlich sein. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.