Fußgängerin überquert Straße und E-Auto hält vor ihr an
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Verkehr

Geräuschpflicht soll E-Autos hörbar machen

Eine EU-Verordnung schreibt seit 1. Juli eine Lärm- bzw. Geräuschpflicht für E-Autos vor. Das soll die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für Fußgänger erhöhen, weil sie so die E-Autos akustisch früher wahrnehmen können.

E-Autos nähern sich meist nahezu geräuschlos. Ist ein Fußgänger in sein Handy vertieft oder auf etwas anderes konzentriert könnte das zu einer gefährlichen Situation führen. Um das Risiko zu minimieren müssen neu typisierte E-Autos seit 1. Juli bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben. E-Autos, die jetzt schon im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen nicht umgerüstet werden.

Fußgängerin überquert Straße und E-Auto hält vor ihr an
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Unachtsame Fußgänger können E-Autos überhören

Bis 20 km/h „Zusatzgeräusch“ verpflichtend

Isabella Messner, Juristin beim ÖAMTC, sagt, es müsse kein bestimmtes Geräusch sein: „Es muss nur einfach dem Radfahrer oder dem Fußgänger die Möglichkeit geben zu erkennen, wann das Fahrzeug bremst, oder wann Gas gegeben wird.“

Es sei verpflichtend, dass es ab dem Anfahren bis zum Erreichen von 20 km/h Fahrtgeschwindigkeit hörbar ist. Fahre ein Elektrofahrzeug schneller, sei ohnehin das Abrollgeräusch der Reifen hörbar. Es sei zum Teil lauter als das Motorgeräusch und würde dieses sogar übertönen. „Ein zusätzliches Geräusch wäre eher unnötig“, so die Expertin.

Geschwindigkeitsanzeige von E-Auto in der Großaufnahme
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Cockpit von E-Auto

Passanten schätzen bessere Wahrnehmungsmöglichkeit

Eine Umfrage des ORF Kärnten zeigt, dass die befragten Kärntner das großteils befürworten. Annelies Pick meinte, diese Maßnahme würde die Sicherheit im Straßenverkehr gerade für ältere Menschen und Kinder erhöhen.

Walter Koscher sagt, ihm selbst sei es schon passiert, dass er als Radfahrer E-Scootern überholt wurde, ohne zu merken, dass diese sich überhaupt genähert hätten. Er begrüße daher die Neuerung.

Gitta Mori hingegen ist der Meinung, Fußgänger sollten stets darauf achten, wohin sie gehen: "Auch Fahrräder machen keine Geräusche. Für mich ist es also kein Argument, dass Elektrofahrzeuge Geräusche machen müssen.

E-Auto bei Ladestation
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E-Auto beim Aufladen in einer Ladestation

Lufthunderter: Keine Beschränkung für E-Autos

Eine weitere Neuerung für Elektro-Autos betrifft den Lufthunderter. E-Fahrzeuge sind ab sofort vom sogenannten Immissionsschutzgesetz Luft ausgenommen, dürfen also in diesem Bereich auf der Autobahn 130 km/h fahren.

Die ÖAMTC-Juristin Isabella Messner sagt, das sei keine Ungleichbehandlung. Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor würden Schadstoffe ausstoßen, was aber bei E-Fahrzeugen nicht der Fall sei. Diese hätten dadurch den Vorzug.

Verkehrsschild für Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkung für E-Autos
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Lufthunderter gilt nicht für E-Autos

Eigene Tafeln weisen seit 1. Juli darauf hin, dass der Lufthunderter nicht für E-Autos gilt.