Umgestürzte Holzstatue auf der Gerlitzen
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Chronik

Skulptur erschlägt Bub: Prozess vertagt

Zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall mit einem Buben auf der Gerlitzen, müssen sich seit Donnerstag drei Männer vor dem Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise wegen Gemeingefährdung verantworten. Das Kind ist damals von einer umstürzenden Holzskulptur erschlagen worden. Sie war nicht genug im Boden verankert.

Beim Prozessbeginn am Donnerstag treten drei sichtlich aufgewühlte Angeklagte vor das Landesgericht. Vertreten wurden sie von teilweise emotional auftretenden Anwälten. Die Angeklagten gaben sich gegenseitig die Verantwortung. Keiner wollte die 80 Kilo schwere Holzfigur vor dem Almmuseum auf der Gerlitzen aufgestellt haben. Jene Koboldfigur, die der fünf Jahre alte Bub vor zwei Jahren berührt hatte, die auf ihn gestürzt ist und die das Kind erschlagen hat.

Almwirt wollte Skulptur verbrennnen

Für Staatsanwältin Denise Ebner stand fest, „die Figur war ungesichert, einfach auf einer Waschbetonplatte aufgestellt. Zuvor war ein Teil abgesägt worden. Ein paar Kilo reichten um diese Figur zum Umstürzen zu bringen.“ Fahrlässige Tötung wirft sie dem Hüttenwirt vor. Dieser sei als Pächter auch für das daneben liegende Almmuseum zuständig gewesen.

„Ich habe die Figuren weder aufgestellt noch abgeschnitten, beteuerte der Hüttenwirt. Ich hätte diese Holzfiguren nach dem Umbau, gerne im Sonnwendfeuer verbrannt“, doch der damalige Almherr, quasi der Geschäftsführer der Agrargemeinschaft als Grundeigentümer habe gesagt, die Figuren kommen wieder zum Museum. Irgendwann seine sie auch wieder dort gestanden, so der Wirt. Er habe sich nie darum gekümmert und sich auch nicht für die Sicherheit zuständig gefühlt. Der Almherr ist mittlerweile gestorben.

Anwälte verlangten Freisprüche

Zum Unglückszeitpunkt seien laut dem Wirt bereits die Gerlitzen-Kanzelbahnen Pächter des Almmuseums gewesen. Das sei ihm mündlich mitgeteilt worden. Schriftlich geändert worden sei der Pachtvertrag aber nie. „Er war zu diesem Zeitpunkt schon über ein halbes Jahr lang nicht mehr Pächter des Almmuseums. Die Figur hat er auch weder abgeschnitten noch dort aufgestellt“, so der Anwalt des Hüttenwirtes Herwig Hasslacher. Einer seiner Mitarbeiter habe das Museum neben der Hütte weiterhin auf- und zugesperrt, weil das der Geschäftsführer der Bergbahnen so wollte, sagte der Wirt.

Auch die Vertreter der Agrargemeinschaft wiesen am Donnerstag die Verantwortung von sich. Ihre Verteidiger sprachen von einem schicksalshaften Ereignis und verlangten Freisprüche. Sie hinterfragen auch die Verantwortung der Gerlitzen-Bergbahnen. „Weder der Vorgänger-Obmann noch der jetzige Obmann haben in irgendeiner Weise etwas mit der Aufstellung der Figuren zu tun. Denen kann auch nicht angelastet werden, dass die Figuren dort gestanden sind. Sie sind doch einige Jahre gestanden, ohne dass etwas passiert ist. Das heißt, sie haben gar keinen Grund gehabt, Überprüfungen vorzunehmen“, so der Anwalt der Agrargemeinschaft Farhad Paya. Richterin Ute Lambauer fragte detailreich nach, wer wofür auf der Alm verantwortlich war. Sie bekam widersprüchliche Angaben.

Unklarheiten bei Verträgen

Rätselraten gab es auch über die verschiedenen Verträge. Einerseits war der Fünfjahresvertrag der Agrargemeinschaft mit dem Hüttenpächter 2014 ausgelaufen: „Wir haben das beide übersehen. Ich habe dann gedacht, der Vertrag verlängert sich automatisch um fünf Jahre“, sagte der 70-Jährige. Andererseits gab es zur Verpachtung des Museums an die Bergbahn nur einen Eintrag im Protokoll einer Generalversammlung der Agrargemeinschaft, aber keinen endgültigen Vertrag.

Der dritte Angeklagte wurde am Donnerstag nicht mehr einvernommen, einen neuen Verhandlungstermin wird es wohl erst gegen Ende des Sommers geben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.