Chronik

Ermittlungen gegen FPÖ-Kommunalpolitiker

Gegen einen freiheitlichen Kommunalpolitiker aus dem Lavanttal wird wegen Datenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Konkret soll sich der Mann unter einem falschen Namen mehrmals in einem 24-Stunden-Hotel eingecheckt haben.

Der Schwindel flog auf, da der FPÖ-Politiker mit seiner Kreditkarte ein Einzelzimmer bezahlt hatte, das Zimmer jedoch von zwei Personen benutzt wurde und der Person, deren Namen er verwendet hat, eine Nachverrechnung geschickt wurde.

Elf Mal in Hotel eingemietet

Nach Recherche des ORF Kärnten soll sich der freiheitliche Kommunalpolitiker zwischen November 2018 und Mai 2019 insgesamt elf Mal in einem 24 Stunden Hotel im Bezirk Wolfsberg eingemietet haben, jeweils für eine Nacht. Dabei soll er beim elektronischen Terminal des Hotels falsche, beziehungsweise erfundene Personendaten angegeben haben.

Die ersten drei Mal habe der Kommunalpolitiker den Namen einer anderen Person verwendet. Da er mit seiner Kreditkarte nur für ein Einzelzimmer bezahlt habe, das Zimmer aber von zwei Personen benutzt worden sein soll, habe das Hotel eine Nachverrechnung an die Person geschickt, deren Namen er verwendet hatte. Der Betroffene erstattete daraufhin Anzeige. Danach soll sich der Kommunalpolitiker aber noch acht weitere Male in diesem Hotel eingemietet haben, mit erfundenen Namen und Adressen. Bezahlt habe er aber immer mit seiner Kreditkarte, jedoch immer nur für ein Einzelzimmer, trotz Doppelbenutzung.

Vorwurf lautet auf Datenfälschung und versuchten Betrug

Über die Kreditkartennummer sei der Kommunalpolitiker schließlich ausgeforscht worden. Er soll bei der polizeilichen Einvernahme die Aussage verweigert haben. Auf ORF-Nachfrage sagt der Beschuldigte, er wisse von nichts. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigt hingegen die Anzeige. Man habe Ermittlungen wegen Datenfälschung und versuchten Betruges gegen den Kommunalpolitiker eingeleitet. Dem Hotel sei ein finanzieller Schaden in Höhe von 134,90 Euro entstanden. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.