Chronik

Heroin verkauft: Haft für zwei Kärntner

Zwei junge Kärntner sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Suchtgifthandels zu Haftstrafen verurteilt worden. Den beiden wurde der Verkauf von mehr als zwei Kilogramm Heroin zur Last gelegt. Ein 22-Jähriger wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, die 17-jährige Mitangeklagte zu 15 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten waren in ihrer Einvernahme durch Richter Alfred Pasterk, der dem Schöffensenat vorsaß, geständig. Der 22-Jährige hatte im Jahr 2014 damit begonnen, Heroin zu konsumieren, erzählte er. Als die Sucht immer stärker geworden war, habe er im Jahr 2017 selbst damit angefangen, Heroin mit Gewinn weiterzuverkaufen, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Ab September 2018 war die 17-Jährige bei ihm eingezogen und habe selbst Heroin weiterverkauft sowie Kunden ihres Lebensgefährten mit Drogen versorgt, sagte Staatsanwältin Johanna Schunn. Die Drogen wurden in der Wohnung des 22-Jährigen abgewogen, verpackt und dann verkauft. Im März 2019 wurden die beiden festgenommen.

Verteidigung bat um zweite Chance

Wie die Verteidiger der beiden Angeklagten, Philipp Tschernitz und Markus Steinacher, bestätigten, sei es unstrittig, dass die beiden mit ihren Deals die 25-fache Grenzmenge an Drogen, die für die Strafhöhe relevant ist, überschritten hatten.

Tschernitz sagte, dass der 22-Jährige noch in Haft mit einer Therapie beginnen werde. Die 17-Jährige werde sicher eine stationäre Drogentherapie benötigen, so ihr Verteidiger Steinacher: „Ich ersuche um ein mildes Urteil für meine Mandantin, und um eine zweite Chance. Es wird die letzte sein.“

Geständnis als Milderungsgrund

Der Schöffensenat sah es schließlich als erwiesen an, dass der 22-Jährige insgesamt 1.700 Gramm Heroin verkauft hatte, bei der 17-Jährigen seien es 554 Gramm gewesen. Beiden Angeklagten kam ihr Geständnis mildernd zugute, sagte Pasterk. Dem 22-Jährigen hatten bei dieser Menge an Drogen ein bis 15 Jahre Haft gedroht, da die zweite Angeklagte noch minderjährig ist, wäre die Höchststrafe in ihrem Fall siebeneinhalb Jahre gewesen.

Der 22-Jährige und die 17-Jährige nahmen das Urteil an, Staatsanwältin Schunn gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.