Bundesadler im Gerichtssaal
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Gericht

Freispruch für Unfallopfer

In Klagenfurt hat sich am Montag eine Autolenkerin, die von einem Alkolenker angefahren worden ist, vor Gericht verantworten müssen. Der Frau wurde vorgeworfen, sie hätte den Unfall verhindern können. Sie wurde frei gesprochen.

Es kommt nicht sehr oft vor, dass nach einem Autounfall die Staatsanwaltschaft gegen beide Unfallgegner einen Strafantrag erhebt. In dem am Montag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurde, ging es um einen Unfall, den der Erstangeklagte im alkoholisierten Zustand verursacht haben soll. Eine Person wurde dabei schwer verletzt. Der Erstangeklagte erschien nicht zu dem Prozess. Er muss sich ein anderes Mal verantworten.

Reaktion der Lenkerin überprüft

Am Montag ging es um die Frage, ob die junge Frau, durch eine entsprechende Auslenkbewegung oder einen früheren Bremsvorgang, den Unfall verhindern hätte können. Prinzipiell könnte jeder in die Situation geraten, in der sich die 20-Jährige Völkermarkterin eines Abends in Klagenfurt befand.

Sie fuhr am späten Abend bei Dunkelheit entlang der Maximilianstraße im Stadtteil Waidmannsdorf, als ihr ein entgegenkommendes Auto durch seine Fahrweise auffiel. Als der Wagen auf die Fahrbahn der 20-Jährigen geriet, drosselte sie die Geschwindigkeit. Dann fuhr der Wagen wieder zurück in seine Fahrspur, bis das Auto ein zweites Mal auf die Fahrbahn der Frau geriet.

Beifahrer erlitt schwere Verletzungen

Die 20-Jährige machte eine Vollbremsung und verriss ihr Auto auf die linke Fahrbahn. Bei dem Zusammenprall wurde der Cousin der Frau am Beifahrersitz schwer verletzt. Die Lenkerin und der Fahrer des entgegenkommenden Pkws, der mit 1,6 Promille alkoholisiert war, wurden leicht verletzt.

Laut Gutachten traf die Frau eine Fehlentscheidung, indem sie das Auto nach links verriss. Sie begründete das Manöver damit, dass rechts ein Fahrradstreifen war und sie aufgrund der Dunkelheit und der Geschwindigkeit die Befürchtung hatte, einen Radfahrer oder Fußgänger zu übersehen, deshalb habe sie ihr Auto nach links verrissen.

Richter: Im Zweifel zu Gunsten der Angeklagten

Richter Michael Schofnegger entschied strafrechtlich im Zweifel zu Gunsten der Angeklagten für einen Freispruch. Staatsanwalt Julius Heidinger gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Bei dem Gerichtstermin gegen den Alkolenker wird die freigesprochene Lenkerin als Zeugin aussagen.