Stein des Anstoßes ist, dass in der Langbezeichnung für das Bündnis für Kärnten auf den Stimmzetteln statt „Gemeinsam für Fresach" Gemeinsam für Friesach“ steht – mehr dazu in Tippfehler auf Stimmzetteln (kaernten.ORF.at; 16.2.2023). Einfach neue Stimmzettel zu drucken sei aber aus mehreren Gründen nicht möglich, hieß es von der Landeswahlbehörde. Einerseits gelte es, Fristen einzuhalten, außerdem sei schon die Briefwahl im Gange – mehr dazu in Tippfehler auf Stimmzettel mit Folgen (kaernten.ORF.at; 16.2.2023).

Verfassungsdienst zu Rate gezogen: Partei klar ersichtlich
Um Rechtssicherheit zu garantieren, habe man den Verfassungsdienst des Landes zu Rate gezogen. Er komme zu dem Ergebnis, dass die bisherige Vorgehensweise korrekt sei, hieß es von der Landeswahlbehörde. Von einer Wahlanfechtung sei nicht auszugehen. Der Stimmzettel inklusive des Tippfehlers bleibt also weiterhin im Umlauf und wird für die Wahl verwendet.
Sendungshinweis:
Radio Kärnten Abendjournal am 23.2.2023
Juristischer Hintergrund sei, dass die Landeswahlordnung und die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für einen solchen Fall keine Zusatzkundmachungen oder neue Aushänge in den Wahlkabinen vorsehe. Die Partei, um die es sich handle, sei für die Wählerinnen und Wähler klar ersichtlich.